Ist es strafrechtlich verboten seinem Pitbull den Befehl ,,Fass“ beizubringen?

10 Antworten

Du kannst deinem Hund alles beibringen - so lange du ihn so hältst und führst, wie es die jeweilen Landeshundegesetze verlangen ....


NoLies  29.03.2020, 13:12

Das ist leider falsch. Gut es kommt auf das Bundesland an, aber in den meisten ist auch die Ausbildung verboten. Beispiel NRW:

§19

2. entgegen § 2 Abs. 3 einen Hund mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausbildet.

Quelle

2
dsupper  29.03.2020, 13:15
@NoLies

Das Beibringen des Kommandos "fass" muss aber doch nicht mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität erfolgen? Ansonsten wäre jegliche Ausbildung im Schutzdienst ja auch verboten? Und genau da wird den Hunden - auch bei Privatleuten - genau dieses Kommando beigebracht!

4
NoLies  29.03.2020, 13:21
@dsupper

Wieder, kleine aber feiner Unterschied!

Unterscheid zwischen Scharf machen (Abrichten) und die Schaustellung Hundesport "Schutzdienst" (Beutetrieb).

0
dsupper  29.03.2020, 13:21
@dsupper

Liest man - für NRW - die Verwaltungsvorschriften dazu, dann geht es als Erklärung der "gesteigerten Aggressivität" um "ist beispielsweise das Abrichten von Hunden für sog. Hundekämpfe."

Und beim Training im Verein lernt z.B. der Mali meiner Nichte auch gerade zur Zeit das Kommando "Pack" .... also, nicht verboten!

2
dsupper  29.03.2020, 13:22
@NoLies

Der FS schreibst aber nicht explizit, dass er den Hund scharf machen will - oder ihn für Hundekämpfe etc. abrichten will.

2
NoLies  29.03.2020, 13:24
@dsupper

Und wer sagt, dass Beißen nicht auch dazu gehört?

Und ganz ehrlich: wenn der FS schon so eine Frage stellt, denkst du er will dem Hund dann echt "Sitz" beibrigen unter dem Begriff Fass?

0
dsupper  29.03.2020, 13:27
@NoLies

Na, es ging hier aber doch - zumindest für mich - ganz klar um das Beibringen eines Kommandos! Dass man dieses Kommando selbstverständlich nicht gegen irgend wen oder was nutzen darf, habe ich ja auch geschrieben.

Aber grundsätzlich darf man das Kommando beibringen.

2
NoLies  29.03.2020, 13:29
@dsupper

Nein darf man nicht, Scharf machen ist gesteigerte Aggresivität = verboten.

0
dsupper  29.03.2020, 13:33
@NoLies

Das hat aber eben nichts mit "scharf" machen zu tun - wie gesagt, dann wäre es im Hundesportverein ebenfalls verboten - und da wird es sogar live geübt!

2
NoLies  29.03.2020, 13:38
@dsupper

Doch, da gibt es wie bereits erklärt einen Unterschied. Steht ja auch so in den Verwaltungsvorschriften:

Gefahrbegründende Ausbildungen

Die Ausbildung zum Nachteil des Menschen oder zum Schutzhund obliegt generell behördlichen Einrichtungen (diensthundehaltenden Verwaltungen), die über die erforderliche kynologische Sachkunde verfügen (vgl. § 17 Satz 1). Die Ausbildung zum Schutzhund bzw. die Ausbildung zum Nachteil des Menschen ist nicht mit der Schutzdienst- oder Sporthundausbildung des Hundes zu verwechseln. Bei der Schutzdienst- oder Sporthundausbildung wird lediglich der Beutetrieb des Hundes gereizt und seine bereits erlernte Unterordnung (Gehorsam) auch und gerade in Trieb- und unter Stresssituationen überprüft. Dieser Schutzdienst- oder Sporthundausbildung muss in jedem Fall die sog. Begleithundeausbildung vorausgehen, in der der Hund lernt, den Hör- und Sichtzeichen seines Halters umfassend zu folgen und auf Umweltreize sicher und ruhig zu reagieren. Hunde, die eine ordnungsgemäße Schutzdienst- oder Sporthundeausbildung begonnen oder erfolgreich abgeschlossen haben, fallen insofern nicht unter § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2.

Missbräuchliche Abweichungen von der Schutzdienst- oder Sporthundausbildung, die eine Konditionierung zum Nachteil des Menschen zur Folge haben können, werden dagegen von der Regelung erfasst. Insoweit sollen auch mögliche Fehlentwicklungen innerhalb der Schutzdienst- oder Sporthundeausbildung verhindert werden.

Das Abrichten auf Zivilschärfe ist eine den Hund nicht in seiner Wesensgesamtheit erfassende Beeinflussung mit dem Ziel, dass der Hund lernt, auf vom Abrichter gegebene Hör- oder Sichtzeichen Menschen oder Tiere anzugreifen.

Hunde im Einsatz von Wachdiensten können eine Abrichtung für den zivilen Personen- und Objektschutz absolviert haben. Bei dieser Abrichtung wird die Zivilschärfe des Hundes erzeugt. Derartige Hunde erfüllen das Tatbestandsmerkmal des Ausgebildetseins auf Zivilschärfe im Sinne von § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2.

Quelle

0
dsupper  29.03.2020, 13:55
@NoLies

Es geht hier aber doch gar nicht um einen Missbrauch oder böse Hintergedanken!!

Es geht schlicht und ergreifend darum, ob man einem Hund das Kommando beibringen darf!

Und ja, denn es wird eben in Hundesportvereinen auch beigebracht - natürlich nicht, um Menschen damit zu verletzen, oder den Hund aggressiv zu machen - ABER es wird ausgebildet.

Und auf mehr zielte die Frage des FS gar nicht ab.

2
NoLies  29.03.2020, 15:14
@dsupper

Doch, schau dir doch mal die Kommentar Fragen des FS an, er fragt ob man ein Hund zur Notwehr auf jemanden Hetzen darf. Nein darf man nicht. Und zu diesem Zweck einen Hund Scharf machen darf man auch nicht.

Und ja, denn es wird eben in Hundesportvereinen auch beigebracht - natürlich nicht, um Menschen damit zu verletzen, oder den Hund aggressiv zu machen - ABER es wird ausgebildet.

Auch das ist falsch. Es gibt einen Unterschied. Steht auch oben. Ich bezweifle, das der FS mit seinem Hund die BGP macht und in einem Hundesportverein ist. Nochmal: es geht um das WIE.

0
dsupper  29.03.2020, 15:38
@NoLies

DAS alles interpretierst du entweder in die Frage hinein oder es kam zeitlich sehr viel später.

Es geht bei der ursprünglichen Frage aber eben nur darum, ob so ein Kommando erlernt werden darf. Und ja, denn genau das wird im Hundesport so praktiziert.

Und nein, natürlich nicht, wenn jemand böse Absichten oder eben eine "gesteigerte" Aggressivität damit bezweckt. (Aber das ergibt sich aus der Frage nicht)

2
NoLies  29.03.2020, 16:12
@dsupper

Lies meine Kommentare nochmals inruhe durch, vielleicht kommst du irgendwann selbst drauf. Die Diskussion bringt nichts, wenn du uneinsichtig bist.

Ohne Hundesport Hintergrund darf der FS dem Hund sowas nicht beibringen. Ob du es akzeptieren willst oder nicht.

0
dsupper  29.03.2020, 16:13
@NoLies

Ich habe mir alles gut und gründlich durchgelesen.

Ich bleibe dabei, dass du dich nicht auf die ganz einfache Frage des FS beziehst!

Du interpretierst alles Mögliche in die Frage hinein. Du weißt nicht, ob er Hundesport macht oder nicht ....

Aber, es ist auch gut jetzt ....

2

Kommt darauf an in welchem Bundesland du wohnst, aber in den meisten ist sowohl das hetzen als auch diese Ausbildung Strafbar. Beispiel NRW:

§ 19

Strafvorschrift

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. Hunde auf Menschen oder Tiere hetzt,

2. entgegen § 2 Abs. 3 einen Hund mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausbildet.

Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?bes_id=5116&aufgehoben=N&det_id=372704&anw_nr=2&menu=1&sg=0


dsupper  29.03.2020, 13:25

Wenn du aber die Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz (für NRW durchliest), dann erfolgt da als Erklärung für die "gesteigerte Aggressivität) "zum Beispiel für Hundekämpfe" ....

Davon schreibt der FS hier nichts ....

1
NoLies  29.03.2020, 13:28
@dsupper

Ich finde diese Verwaltungsvorschriften von denen du hier sprichst nirgendwo.

0
VirageXO  29.03.2020, 13:30
@NoLies

Müsste die hier sein.

2.3.1

§ 2 Abs. 3 verbietet die Zucht, Ausbildung oder Kreuzung von Hunden mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität. Ein Verstoß gegen das Verbot des Absatz 3 ist beispielsweise das Abrichten von Hunden für sog. Hundekämpfe. Nr. 3.3.1.2 gilt entsprechend. Ein Verstoß gegen das Verbot des aggressionsfördernden Ausbildens erfüllt den Straftatbestand des § 19 Abs. 1 Nr. 2.

0
dsupper  29.03.2020, 13:31
@NoLies

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000541

schaust du unter den VV zu § 19. Dort wird auf § 2 Absatz 3 verwiesen und dort steht

2.3.1

§ 2 Abs. 3 verbietet die Zucht, Ausbildung oder Kreuzung von Hunden mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität. Ein Verstoß gegen das Verbot des Absatz 3 ist beispielsweise das Abrichten von Hunden für sog. Hundekämpfe. Nr. 3.3.1.2 gilt entsprechend. Ein Verstoß gegen das Verbot des aggressionsfördernden Ausbildens erfüllt den Straftatbestand des § 19 Abs. 1 Nr. 2.

0
NoLies  29.03.2020, 13:36
@VirageXO

Also nur ein Beispiel von vielen.

Und steht ja auch dort: Ein Verstoß gegen das Verbot des aggressionsfördernden Ausbildens erfüllt den Straftatbestand des § 19 Abs. 1 Nr. 2.

Und schauen wir uns doch mal den erwähnten Absatz 3.3.1.2 an, dort steht ebenfalls deutlich:

Missbräuchliche Abweichungen von der Schutzdienst- oder Sporthundausbildung, die eine Konditionierung zum Nachteil des Menschen zur Folge haben können, werden dagegen von der Regelung erfasst. Insoweit sollen auch mögliche Fehlentwicklungen innerhalb der Schutzdienst- oder Sporthundeausbildung verhindert werden.

Das Abrichten auf Zivilschärfe ist eine den Hund nicht in seiner Wesensgesamtheit erfassende Beeinflussung mit dem Ziel, dass der Hund lernt, auf vom Abrichter gegebene Hör- oder Sichtzeichen Menschen oder Tiere anzugreifen.

Hunde im Einsatz von Wachdiensten können eine Abrichtung für den zivilen Personen- und Objektschutz absolviert haben. Bei dieser Abrichtung wird die Zivilschärfe des Hundes erzeugt. Derartige Hunde erfüllen das Tatbestandsmerkmal des Ausgebildetseins auf Zivilschärfe im Sinne von § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2.

0
dsupper  29.03.2020, 13:52
@NoLies

Du zitierst es doch selbst:

Missbräuchliche Abweichungen von der Schutzdienst- oder Sporthundausbildung,

Es geht hier aber in der Frage doch gar nicht um "missbräuchlich" ....

In jedem kompetenten Hundesportverein (zumindest hier in NRW) wird der Schutzdienst ausgebildet wird. Und das Kommando "Fass" (bei uns "Pack" - bleibt sich im Ergebnis aber gleich) geübt wird.

Natürlich müssen sich die Ausbilder davon überzeugen, dass es nicht zur missbräuchlichen Anwendung etc. kommt.

Aber darum geht es hier auch gar nicht:

Die Frage war schlicht und ergreifend. ob man dieses Kommando dem Hund beibringen - ohne (nachweislich) böse Hintergedanken oder missbräuchliche Anwendung.

Und die Antwort lautet ganz klar: Es ist nicht grundsätzlicher verboten - aber ....

0
NoLies  29.03.2020, 15:15
@dsupper

Nein, lautet die Antwort nicht.

Ich kopiere nochmals von Unten:

Doch, schau dir doch mal die Kommentar Fragen des FS an, er fragt ob man ein Hund zur Notwehr auf jemanden Hetzen darf. Nein darf man nicht. Und zu diesem Zweck einen Hund Scharf machen darf man auch nicht.

Und ja, denn es wird eben in Hundesportvereinen auch beigebracht - natürlich nicht, um Menschen damit zu verletzen, oder den Hund aggressiv zu machen - ABER es wird ausgebildet.

Auch das ist falsch. Es gibt einen Unterschied. Steht auch oben. Ich bezweifle, das der FS mit seinem Hund die BGP macht und in einem Hundesportverein ist. Nochmal: es geht um das WIE.

"Bei der Schutzdienst- oder Sporthundausbildung wird lediglich der Beutetrieb des Hundes gereizt und seine bereits erlernte Unterordnung (Gehorsam) auch und gerade in Trieb- und unter Stresssituationen überprüft. Dieser Schutzdienst- oder Sporthundausbildung muss in jedem Fall die sog. Begleithundeausbildung vorausgehen, in der der Hund lernt, den Hör- und Sichtzeichen seines Halters umfassend zu folgen und auf Umweltreize sicher und ruhig zu reagieren."

Einem Hund ohne BGP darfst du sowas also ganz Pauschal erstmal nicht beibringen.

0
dsupper  29.03.2020, 15:41
@NoLies

Du weißt aber nicht, welche Voraussetzungen erfüllt sind. Es ging doch einzig und alleine um die Grundsätzlichkeit, ob so etwas erlaubt ist. Es ging nicht um den Zweck, es ging nicht um mögliche Hintergedanken, es ging nicht darum wo und wann so etwas erlernt werden darf!!

Natürlich kann man das alles und noch viel mehr in so eine Frage hinein legen - zumal bei den sehr viel später erfolgten Kommentaren.

0

Wichtiger ist zunächst dass er den befehl AUS lernt. Du musst ihn auch abrufen können.

warum fragst du so was überhaupt? Was soll es bringen, dem Hund so einen Befehl beizubringen? Auch nicht zur Selbstverteidigung.

Wenn der Hund "Fass" hört, dann beißt er zu. Der fragt dann nicht, wie stark er beißen soll, oder ob es nur ein Scherz war.

Wenn es da zu einem Zwischenfall kommt, dann bekommst du bzw. deine Eltern "nur" eine Geldstrafe - aber der Hund muß den Rest seines Lebens im Tierheim verbringen. Willst du das? Oder wäre dir das egal und du würdest einfach den nächsten Hund holen?

Es ist sogar eine Haltung eines Pitbull’s untersagt nach Gesetz.