Ist es strafbar, einen Betrüger reinzulegen?
Ich habe über Umwege von einem Fall gehört, der ungefähr so wie in nachfolgender Beschreibung abgelaufen sein soll.
Jemand hat online ein Produkt angeboten.
Nennen wir ihn V für Verkäufer.
Jemand anderes, der Betrüger, wollte das Produkt kaufen.
Nennen wir ihn K für Käufer.
V fragt K nach den Daten für den Versand, nachdem sich beide handelseinig sind.
K gibt Namen und Adresse an.
V gibt Iban und Namen an.
V sucht den Namen online, da der Name komisch klingt.
V findet raus, dass K ein Betrüger ist.
Zeitgleich geht eine gefälschte Push-Nachricht auf dem Smartphone von V ein, dass Geld auf dem Konto angekommen ist.
V hat Push-Nachrichten aktiviert.
Sonstige Nachrichten gehen nicht ein.
V prüft online den Kontoauszug und stellt fest, dass dort ein Betrag gutgeschrieben wurde, der dem Kaufpreis entspricht.
Natürlich ist der Kontoauszug auch gefälscht gewesen.
Da ja klar war, dass K ein Betrüger ist, hat V das Produkt anderweitig verkauft und K das Geld nicht zurück gezahlt.
Wie auch, da K sich in das Online-Banking von V eingehackt hat und den Kontoauszug gefälscht hat.
V ist extra zur Bank gegangen und hat am Schalter nach dem Geld gefragt und es ist auf dem Konto angekommen.
Da war das Produkt aber schon anderweitig verkauft.
Hat sich V strafbar gemacht?
Schließlich war K definitiv ein Betrüger, wie es online stand.
Der Name des Betrügers wurde online gesucht und da wurde vor der Person gewarnt.
5 Antworten
Eine Straftat rechtfertigt nicht eine andere
So ganz kann ich den Antworten der anderen nicht folgen – oder ich kapier den ganzen Umstand nicht.
Da Betrüger und Kontoauszugfälscher K ja kein Geld überwiesen hat, ist ja keines geflossen. Wo sollte also der Betrug von V sein?
Dass er das Produkt anderweitig verkauft ist kein Betrug. Hier wäre evtl. eine Bringschuld zu prüfen, wenn K noch bezahlen würde und die Ware verlangen. Das wird ja aber wohl kaum passieren.
Wie auch, da K sich in das Online-Banking von V eingehackt hat und den Kontoauszug gefälscht hat.
V ist extra zur Bank gegangen und hat am Schalter nach dem Geld gefragt und es ist auf dem Konto angekommen.
Dann war der Kontoausdruck doch nicht gefälscht? Irgendwas stimmt da nicht.
Dann hat er irgendwie falsch gedacht und wird ein Problem kriegen.
Man kann nicht gerecht sein, wenn man die gleiche Tat eines Vergehens wiederholt. Auch nicht als Rache.
auf dem Konto angekommen.
Dann war K nur ein gefühlter Betrüger und V ist ein Straftäter. Gib K sein Geld zurück!
Wenn du einen Betrüger betrügt ist das genau so strafbar.
Genau habe ich das auch nicht verstanden.
Ich verstand das so, dass wohl doch Geld geflossen ist.
Das hat die Bank dem Verkäufer sogar bestätigt.
Er ist extra dafür zur Bank gegangen.
Nur da sich alles fälschen lässt, dachte er scheinbar, dass auch der Kontoauszug gefälscht sei.