Ist es strafbar, einen Betrüger reinzulegen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Straftat rechtfertigt nicht eine andere

So ganz kann ich den Antworten der anderen nicht folgen – oder ich kapier den ganzen Umstand nicht.

Da Betrüger und Kontoauszugfälscher K ja kein Geld überwiesen hat, ist ja keines geflossen. Wo sollte also der Betrug von V sein?

Dass er das Produkt anderweitig verkauft ist kein Betrug. Hier wäre evtl. eine Bringschuld zu prüfen, wenn K noch bezahlen würde und die Ware verlangen. Das wird ja aber wohl kaum passieren. 

Wie auch, da K sich in das Online-Banking von V eingehackt hat und den Kontoauszug gefälscht hat.
V ist extra zur Bank gegangen und hat am Schalter nach dem Geld gefragt und es ist auf dem Konto angekommen.

Dann war der Kontoausdruck doch nicht gefälscht? Irgendwas stimmt da nicht.


Quizfan1999 
Beitragsersteller
 09.02.2025, 16:56

Genau habe ich das auch nicht verstanden.

Ich verstand das so, dass wohl doch Geld geflossen ist.

Das hat die Bank dem Verkäufer sogar bestätigt.

Er ist extra dafür zur Bank gegangen.

Nur da sich alles fälschen lässt, dachte er scheinbar, dass auch der Kontoauszug gefälscht sei.

Man kann nicht gerecht sein, wenn man die gleiche Tat eines Vergehens wiederholt. Auch nicht als Rache.

auf dem Konto angekommen.

Dann war K nur ein gefühlter Betrüger und V ist ein Straftäter. Gib K sein Geld zurück!


Quizfan1999 
Beitragsersteller
 09.02.2025, 16:01

Gut, dass mich der Fall nicht betrifft.

Wenn du einen Betrüger betrügt ist das genau so strafbar.