Ist es strafbar die Schule zu schwänzen weil man abhaut?

HarmonyZ  17.09.2024, 21:08

Wovor willst du denn abhauen?

Fiona639 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 21:13

Vllt kennst du schon meine Beiträge es geht um HG (Häusliche Gewalt) und ich brauche einfach mal eine Auszeit

6 Antworten

Schulpflicht ist nach der 9. Klasse vorbei. Aber wenn niemand weiß was mit dir los ist suchen dich ganz schnell hunderte Polizisten. Und die finden dich auch. Wenn es aber jemand weiß wirst du auch sehr schnell gefunden. Lass den Scheiß einfach sein, such dir eine motivierende Tätigkeit und halt es aus bis du 18 bist.


Krawallbotz  17.09.2024, 21:15
Schulpflicht ist nach der 9. Klasse vorbei. 

Stimmt nicht !

In Deutschland gilt eine gesetz­liche Schul­pflicht von mindestens neun Jahren (je nach Bundesland). Über diese Zeit hinaus unter­liegen Jugend­liche einer beruf­lichen Schul­pflicht, die erst am Ende des Schuljahres (oder je nach Bundesland Schulhalbjahr) endet, in dem der Jugendliche 18 geworden ist.

https://bildung.sueddeutsche.de/schulen-und-internate/schulpflicht/#:~:text=Dauer%3A%2012%20Jahre%20Schulpflicht%20davon,Lebensjahr%20vollendet%20wird.

Lildroptop  17.09.2024, 21:18
@Krawallbotz

Okay, da war ich wohl falsch informiert, sry. Aber es geht doch vorrangig um was anderes, nämlich das er sich nicht selbst schadet.

Strafbar für dich : Nein

Deine Eltern dürfen aber u,U, trotzdem noch ein Bußgeld löhnen und werden dann kaum besser auf dich zu sprechen sein nach der Aktion.

Ärger gibts natürlich


Krawallbotz  17.09.2024, 21:15
Strafbar für dich : Nein

Doch

Du wirst "Ärger" bekommen... Aber deine Eltern werden richtige Probleme bekommen.


Fiona639 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 21:13

Würden Sie eh bekommen wenn ich der Polizei die Wahrheit erzähle

Nelenai  17.09.2024, 21:15
@Fiona639

Sollte dies häusliche Gewalt oder Missbrauch beinhalten, empfehle ich dir, die entsprechenden Stellen auf zu suchen! Gerne auch Polizei als erste Anlaufstelle wählen. Die haben alle nötigen Kontaktdaten.

Krawallbotz  17.09.2024, 21:42
@Fiona639

Warum warst du denn nicht schon längst bei der Polizei, wenn es wirklich so schlimm ist?

Krawallbotz  17.09.2024, 21:07

Da die FS 14 ist, bekommen die Eltern keine Probleme sondern die FS

Nelenai  17.09.2024, 21:12
@Krawallbotz

Die Eltern haben eine Aufsichtspflicht. Es wurde öfter erwähnt das ab 14 Jahren die Schüler selbst eine Strafe bekommen, das stimmt allerdings nur bedingt. Lediglich das Wort "auch" ist in meinen Recherchen gefallen. Somit werden, so denke ich, die Eltern und das Kind belangt.

Krawallbotz  17.09.2024, 21:17
@Nelenai

Der Schüler muss ab einem Alter von 14 Jahren damit rechnen, dass er selbst für das Schwänzen der Schule ein Bußgeld zahlen muss. Die Eltern müssen dann nicht mehr für das Bußgeld aufkommen.

Nelenai  17.09.2024, 21:18
@Krawallbotz

Ja nicht mehr für das Bußgeld. Aber wenn das Kind seiner Schulpflicht nicht nach kommt, stellt sich die Frage: Wurde die Aufsichtspflicht nicht verletzt?

Krawallbotz  17.09.2024, 21:19
@Nelenai

Mit 14 Jahren muss man sein Kind nicht mehr am Händchen in den Klassenraum bringen.

Nelenai  17.09.2024, 21:24
@Krawallbotz

Das nicht, aber es wird diesem nachgegangen. "Gegen Eltern von Schulver­wei­gerern, die nichts tun, damit das Kind oder der Jugendliche wieder die Schule besucht, gehen die Behörden vor und auferlegen ihnen mitunter Bußgelder wegen des Begehens einer Ordnungs­wid­rigkeit." Jetzt beweise der Polizei mal, das du als Elternteil alles dafür getan hast. Das geht nur mit: ich Bring dich zur Schule. Wenn beide einen Job haben, wo beide um 8 Anfangen... Oder früher.... Viel spaß XD

Krawallbotz  17.09.2024, 21:41
@Nelenai

Darum geht es aber hier nicht- die FS will weglaufen. Was sollen die Eltern machen?

Was du hier beschreibst ist eine ganz andere Geschichte. Eltern, deren Kinder abhauen, werden sicherlich dafür nicht bestraft.

Der Schüler muss ab einem Alter von 14 Jahren damit rechnen, dass er selbst für das Schwänzen der Schule ein Bußgeld zahlen muss. Die Eltern müssen dann nicht mehr für das Bußgeld aufkommen.

Kann der Jugendliche das Bußgeld nicht selbst begleichen, setzt der Richter eine bestimmte Arbeitsleistung fest, die der Schüler erbringen muss. In diesem Fall muss der Schulschwänzer Sozialarbeit – beispielsweise in einem Altenheim oder einer Obdachloseneinrichtung – ableisten.

https://www.bussgeld-info.de/schulverweigerung-bussgeld/