Ist es sinnvoll das Trennungsdatum vorzuzuiehen?
Meine Frau wäre damit einverstanden das Trennungsdatum vorzuziehen, damit die Scheidung schneller vonstatten geht.
Müsste ich dann rückwirkend Trennungsunterhalt oder Kinderunterhalt zahlen ?
3 Antworten
Nein, ihr werdet ja- auch wenn ihr dem Gericht anderes sagt- gemeinsam gewirtschaftet haben. Zudem hätte sie den Unterhalt fordern müssen- damit geht es nur für die Zukunft.
Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt ist ab Aufforderung zu zahlen.
Wohnt ihr noch zusammen oder bereits getrennt? Und warum sollte die Frau dem zustimmen? Sie hat einen Anwalt? Der würde ihr abraten. Denn es geht ja auch um Trennungsunterhalt und streng genommen handelt es sich um Prozessbetrug.
Nun ist es so, dass bei der einvernehmlichen Ehescheidung der Ablauf des Trennungsjahres zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung zwar vorausgesetzt wird. Wenn die Ehepartner den Trennungszeitpunkt übereinstimmend angeben, wird dieser in der Regel aber nicht vom Familiengericht hinterfragt. Theoretisch ließe sich also durch die Ehegatten ein falscher Trennungszeitpunkt angeben, so dass sie die Ehescheidung früher als rechtlich vorgesehen erreichen können.
Vor einer solchen Rückdatierung des Trennungsdatums kann aber nur gewarnt werden. Zum einen darf vor Gericht nicht gelogen werden. Die Ehepartner unterliegen wie jeder andere Verfahrensbeteiligte der prozessualen Wahrheitspflicht. Ein Verstoß dagegen kann den Straftatbestand des Prozessbetrugs erfüllen.
Wenn Ihr gemeinsam gewirtschaftet habt, dann wohl nicht. Eilt es Euch so sehr, dass Ihr geschieden seid?
Joa, wäre halt schön, dass hinter uns zu bringen. Sie hat nicht gearbeitet, nur ich.