Trennung und Scheidung?

3 Antworten

Anwalt. Den brauchst du eh für deine Scheidung und dann ist der besser früh involviert. Lass den ganzen Kram durchrechnen und führe die Diskussion nicht selbst sondern lass das über den Anwalt laufen.

Den kannst du dann auch gleich losschicken, deinen Anteil am Zugewinn (ihr wart doch eine Zugewinngemeinschaft oder?) sowie dein Anfangsvermögen - so es vorhanden war - einzusammeln.

Du musst dich jetzt in das Thema gründlich einarbeiten, damit du nicht übervorteilt wirst. Gerade bei Youtube, gibt es viele Videos dir helfen können von Betroffenen gemacht, z.B was dein mindestbehalt ist, oder was überhaupt pfändbar ist, wie du ein pfändungsfreies Konto einrichtest damit du nicht von irgendwelchen Forderungen überrascht wirst. Erst einmal überweise gar nichts, bis letztendlich geklärt ist was du überweisen musst und an wen.

Sie hat ALLES behalten. Und ich soll Ehegattenunterhalt zahlen bei einem Nettoverdienst von 2250€ Abzüglich 556€ Kindesunterhalt?

Dann müsste hier ein Wert der überlassenen Gegenstände/Wertsachen/Konten etc. gegenübergestellt werden und dein Anteil in Rechnung gestellt werden.

Dann kommen ihre eigenen Einkünfte welche mit deinen Einkünften nach Kindesunterhalt quergerechnet werden und der wo weniger hat (das kannst auch du sein) könnte möglicherweise ein zeitlich begrenzter Unterhaltsanspruch entstehen.

Ich würde mir schnellstmöglich einen Anwalt suchen......