Wohnung bei Scheidung eintrittbar (Sachen zurückbekommen)?


05.07.2020, 13:39

Ergänzung 1 : Diese Frage ist nicht für mich, sondern für andere in der Familie, die gefragt haben und jetzt ahnungslos sind. Die Sachen wurden deswegen noch nicht entfernt, da der Mann, dessen Sachen die Frau angeblich verbrannt hat (wie es sich jedoch herausstellte, ist es noch da, und jetzt wird damit sorgfältig erpresst), nicht sofort ausgezogen ist, sondern erst zu seinem neuen Freundin gezogen ist, und als anruf bekam er dann, das er nicht mehr zurückkommen "darf". Die Wohnung ist im Besitzt der Frau, wo die Sachen drin sind. Was dann?

booktolook  05.07.2020, 12:36

Für wen fragst du denn? Du bist doch erst 16 und sicher noch nicht verheiratet

DurchDraenger 
Fragesteller
 05.07.2020, 13:35

Geschwister von Eltern sind in der Situation primär, vllt. in 10-15 Jahren wird dieses wissen für mich auch nützlich.

booktolook  05.07.2020, 13:37

Benehme dich einfach, dann kommt es erst gar nicht so weit.

DurchDraenger 
Fragesteller
 05.07.2020, 13:39

Ich benehme mich, aber die Geschwister nicht.

booktolook  05.07.2020, 13:42

Dann lasse sie machen. Kostet alles nur deine Nerven und bringt unterm Strich nichts.

DurchDraenger 
Fragesteller
 05.07.2020, 13:43

Jop, wäre nur interessant aus rechtlicher Sicht zu wissen. Werde mich aber fernhalten.

5 Antworten

Nach deinem Text gehe ich davon aus, dass du aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen bist.

Bedeutet dann, wenn du deine Habseligkeiten haben möchtest, rufst du den ehemaligen Partner/in an und vereinbarst einen Termin, um die Sachen abzuholen.

Einfach so reingehen: kommt drauf an. Wen man Mieter, Eigentümer ist, offiziell noch dort gemeldet, noch einen Schlüssel besitzt- kann man auch reingehen.

Um den Streit einer Scheidung aber nicht unnötig zu verschärfen, sollte man einen Termin mit dem momentanen Besitzer vereinbaren. Sofern man sich nicht mehr sehen will, sollte eine Seite eine Vertrauensperson damit beauftragen.

Vielleicht vorher eine Liste machen, um die Frage des Eigentums im Vorfeld zu regeln. Kleidung ist wohl eher unstrittig, aber bei Möbel, Einrichtung- kann es schon mal Stress geben.


DurchDraenger 
Fragesteller
 05.07.2020, 13:42

Naja, die Kleidungen sind schon recht kostenspielig, ca. 30-40 Stück je über 200 Eur. Es kann schon sein, das die Frau vom Mann (ich selbst bin noch nicht verheiratet) die eher behalten will, auch wenn es nicht in ihrem Besitzt ist. Es wurde auch genutzt für erpressung und dergleichen, davor wurde behauptet, es sei "verbrannt" gewesen.

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kabbes69  05.07.2020, 13:59
@DurchDraenger

Der Wert der Kleidung spielt eher keine Rolle. Wenn man von der klassischen Rollenverteilung aufgeht: kann man davon ausgehen, dass sich die Frauenkleidung im Eigentum der Frau befindet (= auch von dieser bezahlt wurde), alternativ handelt es sich um eine Schenkung ( von Mann an Frau). Die Schenkung zurück fordern: möglich hier würde dann ein Gericht entscheiden.

Bei allen anderen möglichen Paarkonstellationen: wird auch bei Kleidung die Unterscheidung zwischen dein und mein von jedem einzelnen nachzuweisen sein, sofern man keine einvernehmliche Lösung findet.

Bei Erpressung sollte man zur Polizei und Anzeige erstatten, ggfs auch wegen Diebstahl. - dann entscheidet ebenfalls ein Richter.

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deine sachen müssen dir zurückgegeben werden.

bei der wohnung kommt es darauf an, ob du noch mieter bist - falls ja, darfst du ohne zustimmung rein. falls nein, dann nein.

wenn dich dein(e) ex nicht sehen möchte, kann man doch sicher vereinbaren, dass eine vertrauensperson des/der ex dir öffnet und darauf achtet, dass du nur deins mitnimmst.

Gegenfrage/n ..... warum hast Du bisher Deine Sachen nicht aus der ehelichen Wohnung entfernt?

Wer ist Mieter .... Dein Mann alleine ? Bist Du noch in dieser Wohnung gemeldet? Ist Dein Nochehemann gewillt Dir Zutritt zur Wohnung zu gewähren? Oder ist eher davon auszugehen, dass er das Wohnungstürschloss ausgetauscht hat?

Ansonsten .... kläre einen Termin, wann Du Deine Sachen packen und holen kannst.


DurchDraenger 
Fragesteller
 05.07.2020, 13:38

Diese Frage ist nicht für mich, sondern für andere in der Familie, die gefragt haben und jetzt ahnungslos sind. Die Sachen wurden deswegen noch nicht entfernt, da der Mann, dessen Sachen die Frau angeblich verbrannt hat (wie es sich jedoch herausstellte, ist es noch da, und jetzt wird damit sorgfältig erpresst), nicht sofort ausgezogen ist, sondern erst zu seinem neuen Freundin gezogen ist, und als anruf bekam er dann, das er nicht mehr zurückkommen "darf". Die Wohnung ist im Besitzt der Frau, wo die Sachen drin sind. Was dann?

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wilees  05.07.2020, 14:03
@DurchDraenger
Die Wohnung ist im Besitzt der Frau

also ist sie lt. Grundbuch alleinige Eigentümerin dieser Wohnung.

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Was heißt eintriitbar?

Natürlich darfst du keine Tür eintreten. Die gehört schließlich einem Dritten.

Um deine eigenen Sachen zurück zu bekommen kannst du dir Hilfe durch die Polizei holen.