Wohnung bei Scheidung eintrittbar (Sachen zurückbekommen)?
Hallo!
Wenn man vor einer Scheidung steht (noch nicht geschieden), und die andere Person das Wohnung besitzt, wo man gemeinsam gelebt hat, die eigenen Sachen noch in der Wohnung sind (zb. Kleider und co.),
kann man dann einfach reingehen und die eigenen Sachen mitnehmen, wenn die andere Person einen nicht sehen will, oder wie kriegt man dann seine eigenen Sachen wieder zurück?
Danke!
Ergänzung 1 : Diese Frage ist nicht für mich, sondern für andere in der Familie, die gefragt haben und jetzt ahnungslos sind. Die Sachen wurden deswegen noch nicht entfernt, da der Mann, dessen Sachen die Frau angeblich verbrannt hat (wie es sich jedoch herausstellte, ist es noch da, und jetzt wird damit sorgfältig erpresst), nicht sofort ausgezogen ist, sondern erst zu seinem neuen Freundin gezogen ist, und als anruf bekam er dann, das er nicht mehr zurückkommen "darf". Die Wohnung ist im Besitzt der Frau, wo die Sachen drin sind. Was dann?
Für wen fragst du denn? Du bist doch erst 16 und sicher noch nicht verheiratet
Geschwister von Eltern sind in der Situation primär, vllt. in 10-15 Jahren wird dieses wissen für mich auch nützlich.
Benehme dich einfach, dann kommt es erst gar nicht so weit.
Ich benehme mich, aber die Geschwister nicht.
Dann lasse sie machen. Kostet alles nur deine Nerven und bringt unterm Strich nichts.
Jop, wäre nur interessant aus rechtlicher Sicht zu wissen. Werde mich aber fernhalten.
5 Antworten
Nach deinem Text gehe ich davon aus, dass du aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen bist.
Bedeutet dann, wenn du deine Habseligkeiten haben möchtest, rufst du den ehemaligen Partner/in an und vereinbarst einen Termin, um die Sachen abzuholen.
Einfach so reingehen: kommt drauf an. Wen man Mieter, Eigentümer ist, offiziell noch dort gemeldet, noch einen Schlüssel besitzt- kann man auch reingehen.
Um den Streit einer Scheidung aber nicht unnötig zu verschärfen, sollte man einen Termin mit dem momentanen Besitzer vereinbaren. Sofern man sich nicht mehr sehen will, sollte eine Seite eine Vertrauensperson damit beauftragen.
Vielleicht vorher eine Liste machen, um die Frage des Eigentums im Vorfeld zu regeln. Kleidung ist wohl eher unstrittig, aber bei Möbel, Einrichtung- kann es schon mal Stress geben.
Der Wert der Kleidung spielt eher keine Rolle. Wenn man von der klassischen Rollenverteilung aufgeht: kann man davon ausgehen, dass sich die Frauenkleidung im Eigentum der Frau befindet (= auch von dieser bezahlt wurde), alternativ handelt es sich um eine Schenkung ( von Mann an Frau). Die Schenkung zurück fordern: möglich hier würde dann ein Gericht entscheiden.
Bei allen anderen möglichen Paarkonstellationen: wird auch bei Kleidung die Unterscheidung zwischen dein und mein von jedem einzelnen nachzuweisen sein, sofern man keine einvernehmliche Lösung findet.
Bei Erpressung sollte man zur Polizei und Anzeige erstatten, ggfs auch wegen Diebstahl. - dann entscheidet ebenfalls ein Richter.
deine sachen müssen dir zurückgegeben werden.
bei der wohnung kommt es darauf an, ob du noch mieter bist - falls ja, darfst du ohne zustimmung rein. falls nein, dann nein.
wenn dich dein(e) ex nicht sehen möchte, kann man doch sicher vereinbaren, dass eine vertrauensperson des/der ex dir öffnet und darauf achtet, dass du nur deins mitnimmst.
Gegenfrage/n ..... warum hast Du bisher Deine Sachen nicht aus der ehelichen Wohnung entfernt?
Wer ist Mieter .... Dein Mann alleine ? Bist Du noch in dieser Wohnung gemeldet? Ist Dein Nochehemann gewillt Dir Zutritt zur Wohnung zu gewähren? Oder ist eher davon auszugehen, dass er das Wohnungstürschloss ausgetauscht hat?
Ansonsten .... kläre einen Termin, wann Du Deine Sachen packen und holen kannst.
Diese Frage ist nicht für mich, sondern für andere in der Familie, die gefragt haben und jetzt ahnungslos sind. Die Sachen wurden deswegen noch nicht entfernt, da der Mann, dessen Sachen die Frau angeblich verbrannt hat (wie es sich jedoch herausstellte, ist es noch da, und jetzt wird damit sorgfältig erpresst), nicht sofort ausgezogen ist, sondern erst zu seinem neuen Freundin gezogen ist, und als anruf bekam er dann, das er nicht mehr zurückkommen "darf". Die Wohnung ist im Besitzt der Frau, wo die Sachen drin sind. Was dann?
Die Wohnung ist im Besitzt der Frau
also ist sie lt. Grundbuch alleinige Eigentümerin dieser Wohnung.
Was heißt eintriitbar?
Natürlich darfst du keine Tür eintreten. Die gehört schließlich einem Dritten.
Um deine eigenen Sachen zurück zu bekommen kannst du dir Hilfe durch die Polizei holen.
Naja, die Kleidungen sind schon recht kostenspielig, ca. 30-40 Stück je über 200 Eur. Es kann schon sein, das die Frau vom Mann (ich selbst bin noch nicht verheiratet) die eher behalten will, auch wenn es nicht in ihrem Besitzt ist. Es wurde auch genutzt für erpressung und dergleichen, davor wurde behauptet, es sei "verbrannt" gewesen.