Ist es okay, dass mein Arbeitgeber die Studiengebühren übernimmt?
Hallo,
ich hatte mal eine Frage.
und zwar beziehen wir als Familie Harz4 und ich möchte auf der IU ( private Hochschule) anfangen dual zu studieren. Es ist dort so, dass man keine Gebühren zahlen muss, weil der Arbeitgeber die Studiengebühren zahlt und man eine zusätzliche Vergütüng um die 200€ bekommt. Wenn ich Bafög beantrage fällt ja mein Harz4 weg glaube ich.
nun habe ich aber die Sorge, dass aufgrund der Übernahme der Studiengebühren irgendwas an uns angerechnet wird.
eigentlich ist es ja kein Einkommen für mich. Weiß jemand mehr darüber? Würde das angerechnet werden? Es kommt ja nicht auf mein Konto, es geht nur darum dass dann mein Arbeitgeber und die Hochschule kooperieren.
1 Antwort
Wenn Du einen Arbeitgeber hast und anzunehmenderweise damit auch Einkommen, so sollte der anrechenbare Teil dieses Einkommens auf Dein ALG 2 angerechnet werden.
Falls BAföG hinzukäme, könntest Du der Bedarfsgemeinschaft entfallen.
Wird für Dich noch Kindergeld gezahlt?
Wie das Jobcenter damit umgeht, daß der Arbeitgeber Studiengebühren plus 200 € für oder an Dich zahlt, kann ich so nicht sagen.
Man müßte im Einzelfall rechnen und entscheiden.