Ist es morde wenn es die ermordete Person es möchte?
12 Antworten
Je nach Umständen (beispielsweise bei der Tötung zur Befriedigung des Sexualtriebs) kann auch in einem solchen Fall der Tatbestand des Mordes erfüllt sein.
Ansonsten ist es Tötung auf Verlangen.
Nach deutschem Recht ist die ausdrückliche Einwilligung der getöteten Person kein Rechtfertigungsgrund für eine Tötung. Zwar gibt es mit § 216 StGB („Tötung auf Verlangen“) einen speziellen Tatbestand, der milder bestraft wird als Mord (§ 211 StGB), aber auch „Tötung auf Verlangen“ bleibt strafbar. Die bloße Zustimmung des Opfers verhindert also nicht, dass die Tat weiterhin eine rechtswidrige Tötung darstellt.
Somit ist es kein Mord. Mord hat immer lebenslang zur Konsequenz. Alle anderen Tötungsdelikte bedingen eine zeitliche Haftstrafe.
Guten Abend!
Wenn die Getötete Person gegenüber dem Täter den Willen geäußert hat, getötet zu werden und die Tötungshandlung wird durch den Täter selbst herbeigeführt, liegt eine Tötung auf Verlangen nach § 216 StGB vor.
Grund dafür ist, dass man über fremdes Leben nicht disponieren bzw. entscheiden darf. Einen solchen Eingriff in das menschliche Leben stellt der Gesetzgeber daher unter Strafe.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Es ist Mord, wenn mindestens ein Mordmerkmal erfüllt ist
Sowie mindestens eine Bedingung des §211 des Strafgesetzbuches erfüllt ist, ist es Mord. Vollkommen egal, ob der Ermordete das wollte oder nicht.