Ist es möglich als Absolvent ohne Bachelorabschluss zu bewerben?
Hallo, ich beende mein Studium im März dieses Jahres und gebe da auch meine Bachelorarbeit ab. Mein Bachelorabschluss bekomme ich aber erst Anfang September. D.h. ich hätte deutliche Lücke. Nach März bin ich offiziell exmatrikuliert und ich dachte, ich kann bis ich meinen Bachelor habe, trotzdem bewerben und schon Vollzeit in dem Beruf arbeiten. Jetzt habe ich eine E-Mail bekommen, dass man mich nur einstellen kann, wenn ich eine Urkunde habe oder eine amtliche Bescheinigung, dass der Bachelor bestanden ist. Sind mir jetzt also bis zum September die Hände gebunden, was die Arbeit betrifft? Wie haben es die Leute davor gemacht?
3 Antworten
Mein Bachelorabschluss bekomme ich aber erst Anfang September. D.h. ich hätte deutliche Lücke. Nach März bin ich offiziell exmatrikuliert
Hä, wie soll das denn gehen?
Wenn du exmatrikuliert wirst, weil du den Abschluss fertig gemacht hast, dann bekommst du auch das Abschlusszeugnis, in dem drin steht welchen Abschluss du erreicht hast.
Wenn du exmatrikuliert wirst ohne den Abschluss fertig gemacht zu haben, bekommst du auch nicht irgendwann nachträglich noch ein Abschlusszeugnis.
ich dachte, ich kann bis ich meinen Bachelor habe, trotzdem bewerben und schon Vollzeit in dem Beruf arbeiten.
Du hast den Abschluss erst dann, wenn du das Zeugnis in der Hand hältst.
Sprich, solange du das Bachelorzeugnis nicht hast, bist du kein Bachelor und kannst dementsprechend auch kein Unternehmen überzeugen, einen Bachelorabschluss zu haben. Was selbstredend eine Verwendung in einer Tätigkeit ausschließt, die einen solchen Abschluss voraussetzt.
Im übertragenen Sinne sprichst du gerade davon, also Autofahrer in der Polizeikontrolle zu sagen "ich habe noch keinen Führerschein, aber ich verspreche Ihnen dass ich die Fahrschule erfolgreich abgeschlossen habe".
Wobei Arbeitgeber auf Nachfrage durchaus gewillt sind, ein zeitnah nachgereichtes Abschlusszeugnis zu akzeptieren. Dann arbeitet man bis dahin halt offiziell als angelernte Hilfskraft.
Und ebenso werden durchaus auch Arbeitsverträge gemacht, die eine Klausel enthalten "Dieser Vertrag steht unter dem Vorbehalt, dass das Bachelorzeugnis bis Datum x vorgelegt wird". Kommst du dem nicht nach, verfällt der Vertrag halt wieder.
Indem das Studium nur 7. Semester hat & das 7. Semester am 31.03.2024 endet. An dem Tag, gebe ich meine Bachelorarbeit ab und bin offiziell kein Student mehr.
Wir können somit kein Zeugnis bekommen oder Urkunde wenn die wichtigste Note (Bachelorarbeit) fehlt.
Vorsicht, lass dich um Himmels Willen bitte von der Studienberatung beraten!
Ich kenne es nämlich so: Was man zum Datum der Exmatrikulation nicht hat, das bekommt man auch nicht mehr. Wer exmatrikuliert ist, ist "aus den Augen, aus dem Sinn". Sprich, wenn dein Bachelorzeugnis am 31.3. noch nicht ausgestellt ist, musst du dich wohl noch zum Sommersemester rückmelden - und wenn's nur wegen zwei Wochen ist.
Außerdem muss eine Abschlussarbeit ja normalerweise auch verteidigt werden - wenn du aber kein Student mehr bist, kannst du diese Leistung nicht mehr erbringen. Dementsprechend wäre es zwar ganz nett, dass so so ein Buch geschrieben und abgegeben hast, aber eine bewertete Bachelorarbeit hättest du damit nicht.
Als ich damals meine Bachelorarbeit in der 2. Woche des Sommersemesters abgegeben habe (April 2020, wegen Corona-Lockdown wurde auf die Verteidigung verzichtet), hatte ich übrigens im Mai das Bachelorzeugnis in der Hand. Also es muss nicht sein, dass man bis zum letzten Tag des Semesters wartet. Gemeinsam mit dem Bachelorzeugnis kam die Info, dass ich zum Ende des SoSe dann endgültig exmatrikuliert werde.
Weil man ja sonst entweder in das 8. Semester verlängern muss und dann 4 Monate von Bafög leben muss. Oder man verlängert nicht & lebt 4 Monate von Arbeitslosengeld.
Erstens: Wie gesagt ist es evtl. zwingend nötig, dich zum SoSe nochmal zurückzumelden.
Aber man kann ja nicht nur von Bafög oder Arbeitslosengeld leben, sondern wenn man fürs Studium alle Leistungen erbracht hat, hat man ja Zeit zum Arbeiten. Es sagt ja keiner, dass du nur Arbeitstätigkeiten ausüben darfst, die einen Bachelorabschluss voraussetzen. Oder dass du nicht arbeiten darfst, solange du noch eingeschrieben bist. Du musst dann halt normale Beiträge zur Kranken- und Sozialversicherung abführen, wie jeder normale Arbeitnehmer.
das kann bei einem anderen Unternehmen wieder anders aussehen. Den Abschluss kannst Du ja auch nachreichen. Also Bewerbungen schreiben solltest Du jetzt schon - so oder so. Du kannst ja bemerken, dass Du natürlich den Abschluß nach Erhalt des Zeugnisses nachreichen wirst, jedoch jetzt schon bereit für den Einstieg im beruflichen Leben bist.
Tue ich aber entweder bekomme ich Absagen oder ich muss eine Urkunde haben..
Und wie hast du das geregelt, dass die dich so genommen haben?
Sind mir jetzt also bis zum September die Hände gebunden, was die Arbeit betrifft?
Wenn dieser Arbeitgeber wirklich darauf besteht, ist das wohl so. Du kannst aber vielleicht genauer klären, welche temporäre Bestätigung denn ausreicht.
Wie haben es die Leute davor gemacht?
Sie haben sich auch frühzeitig beworben und - wenn der AG darauf Wert legt - vereinbart, die nötigen Abschlussdokumente nachzuliefern. Das ist nicht ungewöhnlich.
Indem das Studium nur 7. Semester hat & das 7. Semester am 31.03.2024 endet. An dem Tag, gebe ich meine Bachelorarbeit ab und bin offiziell kein Student mehr.
Wir können somit kein Zeugnis bekommen oder Urkunde wenn die wichtigste Note (Bachelorarbeit) fehlt.
Wenn das so möglich wäre, wäre es super. Weil man ja sonst entweder in das 8. Semester verlängern muss und dann 4 Monate von Bafög leben muss. Oder man verlängert nicht & lebt 4 Monate von Arbeitslosengeld. Für mich ist beides keine Option.