Ist es legal mit minderjährigen eine Affäre zu pflegen?

JordynHD  22.04.2022, 15:38

Konkretisiere Minderjährig.

Marco806 
Beitragsersteller
 22.04.2022, 15:40

Sie ist 15 und wird 16, ich 51, werde im Herbst 52

10 Antworten

Illegal zwar nicht, da sie bereits 16 ist und wie ich es verstehe ist das ganze einvernehmlich, allerdings ist das moralisch meiner Meinung nach nicht vertretbar sowohl das Alter des Mädchens, sowohl auch das du deiner Frau damit in den Rücken stichst. Vom Alter her könntest du genau so gut der Vater dieses Mädchens sein. Zudem befindet sich das Mädchen in einem Alter, in dem sie noch vieles ausprobiert und sich noch entwickelt und ein Techtelmechtel mit einem älteren Mann kann sie durchaus in der sexuellen Entwicklung stören. Das musst du letztendlich alles mit deinem eigenen Gewissen vereinbaren, verbieten kann es dir niemand allerdings musst du damit rechnen das du schiefe Blicke zugeworfen bekommst und das du dir ziemlich rüde Kommentare in deine Richtung anhören musst. Das du deine Frau betrügst finde ich allerdings am schlimmsten, schlimm genug das es mit einem Kind ist aber fremgehen geht garnicht! Deine Frau ist echt nicht zu beneiden!

Legal ja , aber es grenzt doch schon an Unverfrorenheit , wenn Du dabei von pflegen sprichst

Und fremdgehen " an sich ist falsch "

Das ist für Dich nichts mehr als eine Plattitüde , um wenigstens den Anschein eines schlechten Gewissens zu wahren

Dieses junge Mädchen ist für Dich die Politur Deines Ego , dass mit dem Alter nicht mehr so glänzt

Ich hoffe für Deine Frau , dass sie rechtzeitig genug hinter Deine Affäre kommt , um ohne Dich nochmal neu anfangen zu können

Und Dir wünsche ich von Herzen , dass Deine 16 Jährige , Dich ganz schnell gegen ein junges Exemplar eintauscht und sie nicht weiter als schmückendes Accessoire herhalten muss

Zumindest ist es legal, wenn das einvernehmlich geschieht, und du keine Abhängigkeit oder geistige Unterentwicklung ausnützt, oder dafür bezahlst.

Ab 14 aufwärts lässt sich dagegen rechtlich nicht mehr ganz so viel machen, es sei denn, es besteht seitens der minderjährigen Person eine Abhängigkeit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – BDSM, Female Domination

Familie2007  22.04.2022, 15:39
Oder es wird die Unerfahrenheit ausgenutzt: Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder

2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

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Marco806 
Beitragsersteller
 22.04.2022, 15:43
@Familie2007

Also jede 3 Jährige kann doch nein sagen wo soll dann bei einer Ü14 Jährigen die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlen

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Familie2007  22.04.2022, 15:43
@Rosenmary

Darum ging es ja nicht. Es ging darum, ob es legel ist. Und das ist eben ein Kriterium wo sich Legalität ins Illegale verkehrt.

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Rosenmary  22.04.2022, 15:44
@Marco806

Seelische Unreife, geistige Behinderung, Entwicklungsverzögerung..m

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Familie2007  22.04.2022, 15:45
@Marco806

Das wird dir der Gutachter vor Gericht dann schon erklären. Da geht es beispielsweise um Reifeverzögerung, soziokulturelle Hitergründe oder psychische Störungen.

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Marco806 
Beitragsersteller
 22.04.2022, 15:47
@Rosenmary

Sie hat schon Momente in denen sie sich wie ein kleines Mädchen verhält (sehr anhänglich) und mag alle Bezeichnungen die mit "meine kleine" Anfangen. Außerdem nennt sie mich auch ihren Daddy

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Rosenmary  22.04.2022, 16:21
@Marco806

Wenn Du mich fragst, finde ich das was Du tust ekelhaft.

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Ist legal, wenn sie 14 ist, weiß was sie tut, nicht von Dir abhängig ist und keine Bezahlung dafür bekommt - in welcher Form auch immer.