ist es Haram?

2 Antworten

Das Urteil (Hukm) bezüglich des Abbruchs des Gebets aus Notwendigkeit

Frage:

Was soll ich tun, wenn der Betende neben mir infolge einer Krankheit oder Epilepsie während der Verrichtung des Gebets zusammenbricht?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, und Frieden und Segen Allahs seien auf Seinem Gesandten, seiner Familie und seinen Gefährten. Um fortzufahren:

Die Grundregel besagt, dass es dem Betenden, nachdem er mit dem Gebet begonnen hat, nicht erlaubt ist, es absichtlich abzubrechen. Bricht er es jedoch aus Notwendigkeit ab, um ein schützenswertes Leben vor Schaden oder Verlust zu bewahren, oder um einen Vermögensverlust zu verhindern, dann ist ihm das gestattet. In manchen Fällen kann es sogar Pflicht sein, wie z.B. einem in Not Geratenen zu helfen, einen Ertrinkenden zu retten, einen Brand zu löschen oder das Gebet abzubrechen, wenn ein Kind oder Blinder in einen Brunnen oder ein Feuer zu fallen droht.

In "Qawā'id al-Ahkām" von Al-'Izz ibn 'Abdissalām heißt es: "Eine Regel für die Abwägung zwischen Nutzen und Schaden... Das achte Beispiel: (Den Vorrang hat die Rettung unschuldiger Ertrinkender gegenüber der Verrichtung des Gebets, denn bei Allah hat die Rettung unschuldiger Ertrinkender einen höheren Rang als die Verrichtung des Gebets. Und die Vereinbarung beider Belange ist möglich, indem man den Ertrinkenden rettet und dann das Gebet nachholt. Es ist offenkundig, dass der Nutzen, der einem durch die Verrichtung des Gebets entgeht, nicht im Vergleich zur Rettung eines muslimischen Lebens vor dem Untergang steht.)" Ende des Zitats.

Und in "Kaschschāf al-Qinā'" heißt es: "(Es ist Pflicht, einen geschützten Kafir, der unter Dhimma (Schutzvertrag), Waffenstillstand oder Sicherheitsgarantie steht, vor einem Brunnen oder Ähnlichem wie einer Schlange, die ihn angreift, zu bewahren - genauso wie man einen Muslim davor retten muss, was auf dem Schutzanspruch (Al-'Ismah) beruht. Es ist ebenfalls Pflicht, einen Ertrinkenden oder jemanden in einer ähnlichen Notlage, wie etwa einem Brand, zu retten. Dafür muss man das Gebet, ob Pflicht- oder Nafl-Gebet (freiwilliges Gebet), unterbrechen. Offensichtlich gilt dies auch, wenn die Gebetszeit bereits knapp ist, denn man kann das Gebet nachholen, im Gegensatz zu einem Ertrinkenden oder Ähnlichem. Sollte jemand sich weigern, das Gebet zur Rettung eines Ertrinkenden oder in einer ähnlichen Lage zu unterbrechen, so begeht er eine Sünde, sein Gebet ist jedoch gültig.)" Ende des Zitats.

In der vom Fragesteller geschilderten Situation ist es daher Pflicht, das Gebet abzubrechen und dem Kranken Hilfe zu leisten, es sei denn, jemand anderes kümmert sich bereits darum. Hat man dem Kranken geholfen, nimmt man das Gebet von Neuem auf.

Und Allah weiß es am besten. [1]

[1] حكم قطع الصلاة للضرورة

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah

tufachsfrage61 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 00:27

darf ich also mein gebet in meiner situation abrechen oder nicht hab es nicht leider nicht richitg verstanden

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marmoris  14.06.2024, 11:54
@tufachsfrage61

Das ist keine Notwendigkeit, also nein. Du betest weiter, solange nichts dein Gebet ungültig macht.

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Lass dich einfach nicht davon abhalten und ignoriere sie. Vervollständige dein Gebet. Es gibt Muslime, die weiterbeten, auch wenn das Haus zusammenbricht. Eine Nervensäge ist kein Hinterniss.


tufachsfrage61 
Beitragsersteller
 13.06.2024, 16:47

ich bete die gebete immer nach ich kann ja nicht weiter beten wenn meine mutter vor mir steh oder mich haltet oder was auch immer

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1Iken  13.06.2024, 16:49
@tufachsfrage61

Doch, kannst du. Rechtlich gesehen ist man ab 14 Jahren Religionsmündig.

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MaxIpsum  13.06.2024, 16:51
@tufachsfrage61

Doch, das kannst du. Sie kann direkt vor dir stehen, herumlaufen und, wenn sie dich ärgern will, Weihrauch im Raum verteilen. Konzentriere dich einfach auf dein Gebet. Wo willst du hin? Es ist nicht so, dass sie dich in Ruhe lässt. Lerne abzuschalten und alles um dich herum zu ignorieren.

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