ist es erlaubt sich krank zu melden ,wenn man sich die ganze Nacht mit dem Lebenspartner gestritten hat und am nächsten Tag nicht zur Arbeit kommen kann?

5 Antworten

Im Prinzip kannst du dich grundsätzlich arbeitsunfähig melden, wenn du dich nicht fit genug fühlst.

Problematisch könnte es allerdings werden, wenn du ab dem ersten Tag eine Krankschreibung benötigsst und der Arzt für selbstverschuldete Unfitheit (Übermüdung, Kater u.ä.) keine Krankschreibung ausstellt, bzw. du sowas zu oft machst.

Wenn du wirklich nachvollziehbaren privaten Stress hast, lässt der ein oder andere Arbeitgeber auch mit sich reden und man findet eine Lösung mit Urlaub, Überstundenausgleich. Nur für pseudokranke zahlt kein Arbeitgeber gerne den Lohn weiter.

Ich glaube kaum, dass "Erschöpft sein weil man sich die Nacht durch gestritten hat" eine Krankmeldung rechtfertigt.

Entweder meldest du dich einfach krank und hoffst, das es nicht auffällt (häufig muss ja erst am dritten Tag ein Artest eingereicht werden), du kannst auch Urlaub nehmen oder das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen.

Wenn du dich krank fühlst, dann meldest du dich krank...

Und verheulte Augen, Magenschmerzen wegen Liebeskummer, Trennungsschmerz, Ärger der auf den Magen schlägt etc: da kann es schon mal sein, dass man sich einfach nur noch schlecht fühlt und deswegen Zuhause bleibt.

wenn der arbeitgeber keine attestpflicht für die ersten 3 tage fordert, kannst du es machen, das wäre eigentlich "blau machen", aber der chef kann es ja nicht kontrollieren, ob du tatsächlich krank bist.

arbeitsunfähig ist man eigentlich nach einem streit erst dann, wenn es blut und kleine knochen gab.

Bist du krank, oder hast du einfach nur nicht geschlafen...

Eigentlich eine klare Sache oder?