Ist es erlaubt hier zu stehen?

8 Antworten

Das die Kerle aber auch nicht mit dem Heli kommen?!

Ich könnte mir vorstellen, das ein Handwerker auch mal einen näheren Zugang zum Arbeitort brauch.

Ansonsten, es wäre ein Fall für das Ordnungsamt.

Privatkunden = Weg über den Eigentümer/Hausverwalter nehmen

Öffentlicher Grund = Ordnungsamt informieren, das wäre Parken auf Gehwegen/Grünflächen = OWi.

Das sieht nach einem Privatgrundstück aus. Kann das sein? Dann müsste man das mit dem Eigentümer oder der Verwaltung der Liegenschaft klären, soweit ich weiss.


kessler21 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 15:33

Nein kein Privatgrundstück. Gehweg.

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notting  03.08.2024, 17:26
@kessler21

Gehwege können auch auf Privatgrundstücken sein. Frag den Hauseigentümer, ob das wirklich nicht zum Gehweg gehört.

notting

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Vielleicht mal klingeln und fragen, wer von den Anwohnern das ist? Und ihn dann fragen, warum er da steht und wann er sich einen neuen Platz sucht. Der unwichtige Rasen ist echt kein Argument und schon gar nicht für eine Anzeige

Zu 99% Privatgrund, auch wenn Du das anders siehst. Damit greift die StVO nicht. Es bliebt also nur ein Regulierungsanspruch aus dem BGB. Einfach gesagt: Wer was kaputt macht, muss es auch zahlen.

Offe gesagt glaube ich nicht, das da irgendwer Grassamen bezahlen muss. Denn weder nimmt der Rasen dauerhaften Schaden durch das Befahren, noch wird an solchen Örtlichkeiten der Rasen derart konsequent gepflegt.

Ansprechpartner ist die Hausverwaltung.