Ist es erlaubt ein Sonnenschutzrollo an der Scheibe der Fahrertür eines Autos anzubringen?
Ich habe ein Wohnmobil, dass größere Türen und somit auch höhere Scheiben als ein normaler PKW hat. Auf der Fahrerseite ist es im Sommer sehr heiß und ich denke darüber nach einen Sonnenschutz anzubringen, sowie man es auch für Kinder macht. Die Scheiben sind so hoch, dass ca. mein ganzer Oberkörper im Seitenfenster bestrahlt wird, anders als in einem normalen Auto, bei dem nur der Kopf auf Fensterhöhe ist. Ich dachte, an einen Sonnenschutz, den man nur bei Bedarf herunterziehen kann, der also jcijt dauerhaft die Scheibe bedeckt und ggf auch nur den ober Einstrahlungswinkel einnimmt. Ich suche schon länger nach einer Antwort, jedoch wird immer von der Frontscheibe gesprochen. Mir geht es aber um das Fahrertürfenster! Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand sagen kann, ob das erlaubt ist. Bei LKW sieht man ja ab und an Vorgänge. Das muss, aber ja nichts sagen. Ich danke sehr für eine Antwort!
4 Antworten
Bin kein Jurist, aber ich würde das so beurteilen:
§35b StVZO:
(2) Für den Fahrzeugführer muss ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein.
In § 22a werden im Einzelnen die Teile aufgeführt, die eine ABE benötigen:
(4) Scheiben aus Sicherheitsglas (§ 40) und Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas;
Sonnenschutzrollos oder Sonnenblenden werden nicht erwähnt. In normalen Autos kann man ja auch die Sonnenblenden zur Seite klappen, ohne dass dies verboten wäre, solange das Sichtfeld erhalten bleibt.
Ich würde mir Saugnapfrollos besorgen, denn die sind weder in §22a erwähnt und die kann man so anbringen, dass §35b gewährleistet ist. Außerdem sind die auch nicht fest mit dem Auto verbunden, sodass auch da entsprechende Vorschriiften zur ABE nicht zutreffen.
Und dann bleibt immmer noch die Möglichkeit, falls man doch angehalten wird und die Rolles bemängelt werden, sich freundlich dumm zu stellen in dem Sinne: "Oh, das wusste ich nicht. Danle für den Hinweis. Dann werde ich sie gleich mal wegmachen." Nach meiner Erfahrung passiert dann nicht weiter, denn die Polizisten haben dann ihren Auftrag, gegebenefalls belehrend zu sein und die Verkehrssicherheit herzustellen, erfüllt und sind zufrieden damit.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! So ähnlich habe ich mir das auch gedacht und eine Bestätigung erhofft! 😁 Das hilft mir sehr! Danke
Genau weiss ich es nicht, aber wenn im LKW sogar der eine Teddy auf dem Armaturenbrett verboten ist, weil dieser möglicherweise das Sichtfeld einschränkt, wird für alles, was einschränken könnte auch am Seitenfenster gelten.
Fahre doch einfach mal beim TÜV vorbei und frag die; dann bist Du auf der sicheren Seite und könntest es ggf. direkt eintragen lassen, dann gibt es bei eine Kontrolle (wenn es erlaubt ist) auch keine Diskussion mit den Bobbys.
Wie beim Pkw dürfen während der Fahrt die vorderen Seitenscheiben ebenso wie die Frontscheibe nicht abgedunkelt oder verdeckt werden. Im Stand kannst du Sonnenschutzrollos oder Abdeckmatten verwenden.
Machst wie die Lkw Fahrer und mach nen Vorhang dran