Ist es einem Soldaten erlaubt, die Uniform in seiner Freizeit zu tragen, unabhängig davon, ob er sich auf dem Nachhause- oder Arbeitsweg befindet?
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
aktive Soldaten dürfen auch private Reisen kostenlos mit der Bahn durchführen.
eine Voraussetzung dafür:
tragen einer Uniform gem. Zentralvorschrift A1-2630/0-9804
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anTTraXX/1709827570161_nmmslarge__0_0_600_600_4fee819298c8c930db80f1e6a5281d67.png?v=1709827570000)
Gemäß den genannten Rechtsgrundlagen kann die Uniformtrageerlaubnis zu folgenden Anlässen erteilt werden:
- festliche Familienereignisse, wie Hochzeiten, Taufen oder Anlässe ähnlicher Bedeutung (§ 3 Ziff. 1 UnifV),
- Bestattungen von Angehörigen und Kameraden (§ 3 Ziff. 2 UnifV),
- festliche Veranstaltungen und öffentliche Gedenkfeiern des Bundes, der Länder und Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 3 Ziff. 3 UnifV),
- Veranstaltungen von Soldaten- und Reservistenvereinigungen, zu denen kein Kontaktverbot der Bundeswehr besteht (§ 3 Ziff. 4 UnifV),
- andere repräsentative oder im Interesse der Bundeswehr besonders förderungswürdige Veranstaltungen (§ 3 Ziff. 5 UnifV) sowie
- Reisen zu Dienstlichen Veranstaltungen nach § 81 Soldatengesetz einschließlich der Rückreisen (§ 3 Ziff. 6 UnifV).
Alternativ war es mir jetzt zu mühselig den entsprechenden Erlass zu suchen
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Sethrin/1715880983550_nmmslarge__5_28_170_170_e62add7fcafcea1c961fd4c267e80041.jpg?v=1715880984000)
Gemäß den genannten Rechtsgrundlagen kann die Uniformtrageerlaubnis zu folgenden Anlässen erteilt werden:
- festliche Familienereignisse, wie Hochzeiten, Taufen oder Anlässe ähnlicher Bedeutung (§ 3 Ziff. 1 UnifV),
- Bestattungen von Angehörigen und Kameraden (§ 3 Ziff. 2 UnifV),
- festliche Veranstaltungen und öffentliche Gedenkfeiern des Bundes, der Länder und Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 3 Ziff. 3 UnifV),
- Veranstaltungen von Soldaten- und Reservistenvereinigungen, zu denen kein Kontaktverbot der Bundeswehr besteht (§ 3 Ziff. 4 UnifV),
- andere repräsentative oder im Interesse der Bundeswehr besonders förderungswürdige Veranstaltungen (§ 3 Ziff. 5 UnifV) sowie
- Reisen zu Dienstlichen Veranstaltungen nach § 81 Soldatengesetz einschließlich der Rückreisen (§ 3 Ziff. 6 UnifV).
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Dann darf nur der Dienstanzug getragen werden, nicht der Flecktarn-Feldanzug. Verboten ist es z.B., Uniform bei politischen Veranstaltungen oder auf Volksfesten zu tragen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das ist gestattet.
Es kommt auch auf die Armee an. In meiner zweiten militärischen Karriere war es erst ab dem Dienstgrad sergent oder im zweiten Contract, also nach 5 Jahren Service überhaupt gestattet Zivilkleidung zu besitzen.
Pauschal falsch