Ist es eine Willenserklärung?

4 Antworten

Erklärungsbewusstsein und Geschäftswille fehlen. Alles andere ist vorhanden.

Ob das für eine Willenserklärung reicht ist umstritten. In jedem Fall ist sie anfechtbar.


nanfxD  05.10.2021, 22:33

Mal ne interessante Variation der Weinversteigerung

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AnglerAut  05.10.2021, 22:37
@nanfxD

Stimmt, aber leide ist der Fall nicht so gut gewählt, da man noch darüber streiten könnte, was den Inhalt der Erklärung sein sollte, da ja keine Strecke ausgemacht wurde.

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nanfxD  05.10.2021, 22:58
@AnglerAut

Oder gerade wegen den twist gut. Auch problematisch ist die Situation, an einem Flughafen sind ja nicht nur Taxifahrer sondern auch normale Leute die andere abholen

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Hallo,

konkludentes Handeln wäre wenn sie einsteigt oder speziell das Taxi ruft.

Steffi winkte ihrer Mutter und sie hatte nicht die Absicht ein Taxi zu rufen also keinen Willen den sie gegenüber des Taxis zum Ausdruck bringen wollte.

Nein: (Abscheids)Winken zweier Personen ist kein Willenserklärung einem unbeteiligten Dritten gegenüber.

Der Wille mit dem Taxifahrer ins Geschäft zu kommen, ist nicht vorhanden, ergo ist es auch keine Willenserklärung von Steffi.