Ist es eine Willenserklärung?
4 Antworten
Schau dir mal auf Wikipedia
- https://de.wikipedia.org/wiki/Willenserkl%C3%A4rung
- https://de.wikipedia.org/wiki/Willenserkl%C3%A4rung#Willensm%C3%A4ngel
an. Das Beschreibt die Vorgaben gut. Insbesondere wann eine Willenserklärung angefochten werden kann.
Erklärungsbewusstsein und Geschäftswille fehlen. Alles andere ist vorhanden.
Ob das für eine Willenserklärung reicht ist umstritten. In jedem Fall ist sie anfechtbar.
Oder gerade wegen den twist gut. Auch problematisch ist die Situation, an einem Flughafen sind ja nicht nur Taxifahrer sondern auch normale Leute die andere abholen
Hallo,
konkludentes Handeln wäre wenn sie einsteigt oder speziell das Taxi ruft.
Steffi winkte ihrer Mutter und sie hatte nicht die Absicht ein Taxi zu rufen also keinen Willen den sie gegenüber des Taxis zum Ausdruck bringen wollte.
Nein: (Abscheids)Winken zweier Personen ist kein Willenserklärung einem unbeteiligten Dritten gegenüber.
Der Wille mit dem Taxifahrer ins Geschäft zu kommen, ist nicht vorhanden, ergo ist es auch keine Willenserklärung von Steffi.
Mal ne interessante Variation der Weinversteigerung