Ist es doppelmoralisch wenn ein Deutscher eine Strafe für fremdgehen fordert und islamische Länder dann kritisiert wenn diese Fremdgeher steinigen?

Das Ergebnis basiert auf 27 Abstimmungen

Nein ist es nicht 70%
Ja ist doppelmoral 30%

15 Antworten

Ich bin nicht für eine Strafe für Fremdgeher.

Dennoch ist dein Vergleich schon deswegen unsinnig, weil "eine Strafe" und "Steinigung" offenbar nicht ganz deckungsgleich sind. Der Grund ist auch einfach: die allerwenigsten Leute stellen sich unter "Strafe" hierzulande eine Steinigung vor.

Diese ganzen - heute anscheinend modernen - Doppelmoralvergleiche, welche man x-fach hier lesen kann, beruhen auf unsinnigen Vergleichen. Ist das ein neuer Trend aus den sozialen Medien, solche Vergleiche zu konstruieren? (die alle nach demselben Schema aufgebaut sind und nahezu alle gleichsam haarsträubend sind)

Nein ist es nicht

Islamische Länder belegen eine Todesstrafe,hier in Deutschland wärs vielleicht eine Geldstrafe wenn dieser Idiotismus durchgesetzt werden würde.Das ist ein großer und klarer unterschied.Ich empfinde generell sollte der Staat sich aus der Liebe anderer raushalten.

Übrigens mir fällt oft auf das hier Fragen gestellt werden in denen es um ,,Doppelmoral" geht wo etwas hier in Deutschland mit den Islamischen Ländern verglichen werden will.Ich frage mich hierbei wann verstehst ,,du" oder wann verstehen ,,diese" Accounts das eine Todesstrafe ein großer Unterschied zu einer Geldstrafe oder kurzer Gefängnisstrafe ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Ytarische Muslimin

dieneueordnung 
Beitragsersteller
 15.10.2020, 19:18

In welchen andere fragen wo es um doppelmoral geht wird deutschland denn mit islamischen Ländern verglichen?

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Unser Gesetzbuch sieht keine Strafe für Fremdgehen vor. Darüber sind wir zum Glück hinaus.

In islamischen Ländern gibt es das leider noch, aber die bestrafen dazu auch noch Frauen härter als Männer. Das ist barbarisch.


adelaide196970  15.10.2020, 19:27

weil die Richter (Bestrafer) alles Männer sind.

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Nein ist es nicht

Es kommt auf die Verhältnismäßigkeit ein. Steinigen ist barbarisch und unmenschlich.

Fremdgehen ist kein Straftatbestand und ein „Schuldiger" ist nicht immer eindeutig auszumachen. Es ist albern, dafür Strafen zu fordern. Das müssen die Partner unter sich ausmachen.

Nein ist es nicht

Mal abgesehen davon, dass ich noch keinen Deutschen gehört habe, der derlei Blödsinn gefordert hätte, besteht doch ein kleiner Unterschied zwischen einer (wohl eher) milden Strafe in Deutschland und einer Steinigung in Arabien.