Stellungsnahme beziehen?

1 Antwort

Anschuldigungen sollte man grundsätzlich nicht anonym machen. Denn eine Kündigung aufgrund einer anonymen Anschuldigung hält vor dem Arbeitsgericht nicht. Dieses Risiko werden viele Arbeitgeber nicht eingehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – langjährige Tätigkeit im Personalbereich