Ist eine Gästetoilette im Privathaushakt Pflicht?

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Nö, im Privathaushalt nach Landesrecht nicht. Ob es hier tatsächlich kommunale Vorschriften gegeben haben könnte....

Vorstellen könnte ich es mir bei Häusern, welche ~ 1960 /1970 noch mit öffentlichen Geldern für Wiederaufbau und Wohnungsbau finanziert wurden. Wenn ich mich Recht entsinne, war bei meinen Großeltern sowas noch in Verbindung mit einem Besatzungsrecht eingetragen. Inwieweit dort dann auch Bauvorschriften gemacht wurden, keine Ahnung.

Pflicht nicht. Aber wenn der Platz vorhanden ist, ist eine Gästetoilette sehr vorteilhaft. Nicht unbedingt nur für normale Gäste, es kommen ja auch mal Handwerker oder Dienstleister, die diese Gästetoilette nutzen können.

Nein, ist keine Pflicht.

Wer weiß, was da in Birkenfeld ablief.

Das ist Quatsch. Du kannst Dir in Dein Haus zehn Schüsseln einbauen oder gar keine,dafür aber auf dem Hof einen Donnerbalken. Das ist Dir überlassen...

Ich weiß nicht ob es eine Pflicht gibt aber ich finde es sehr zweckmäßig