Ist eine Briefwahl auch gültig wenn theoretisch die Umschläge geöffnet wurden?

LaM067  09.06.2024, 11:13

Also du hast den Brief nochmal aufgemacht, nachdem du ihn zugeklebt hast?

blue7564 
Beitragsersteller
 09.06.2024, 11:13

Ja, leider...

3 Antworten

Nein, wenn man sein Wahlzettel in den Umschlag getan hat und ihn zugeklebt hat, darf man ihn nicht mehr aufmachen. Sonst ist es Ungültig.

Weil es ja Betrug sein könnte.


blue7564 
Beitragsersteller
 09.06.2024, 11:16

Aber wie soll das gehen, wenn man den Wahlzettel direkt einwirft bei der Wahlbehörde

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LaM067  09.06.2024, 11:22
@blue7564

Ich glaube auch dann, man muss alle sin einem Umschlag abgeben.

Man kann nicht einfach seinen Wahlzettel so abgeben

Weiss nicht, bin da nicht so Experte. Bei Wahlen kenne ich mich nicht so aus, mehr bei Abstimmungen.

Wohne auch in der Schweiz, also weiss nicht genau, wie es bei euch ist

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blue7564 
Beitragsersteller
 09.06.2024, 12:01
@LaM067

Der Umschlag ist noch intakt.

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Nein, wird ungültig erklärt.

Ja. …kannst es ja auch in klopapier wickeln. Das sinnvollste . Hauptsache Marke drauf.


blue7564 
Beitragsersteller
 09.06.2024, 12:01

Der Umschlag ist an sich noch intakt.

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