Nachbar beschwert sich über Bepflanzung am Gartenzaun
Meine Eltern liebten es Grün die Nachbarn eher kahl und gepflastert. Ein seit Jahrzehten bestehender Bewuchs aus Eiben, Koniferen, Hängezeder und Zierstraüchern zwischen 50cm und 2m vom Zaun entfernt, ist den Nachbarn ein Dorn im Auge. Früher haben meine Eltern jedes Jahr bei den Nachbarn, auch an den anderen Grundstücksgrenzen, die Seiten der Nachbarn beschnitten, also von den Nachbargrundstücken aus. Seit ein paar Jahren können meine Eltern das nicht mehr tun. Laut BGB § 910 kann der Nachbar, so wie ich es kenne, Herübergewachsenes selber abschneiden. Die anderen Nachbarn tun das nun auch schon ein paar Jahre. Die besagten Nachbarn hadern aber mit ihrem Schicksal. 2007 beschwerten sie sich schriftlich. Schrieben, dass sie wenn sie Laubsäcke gestellt bekommen hätten, hätten sie auch Zweige selber abgeschnitten. Da sie sich auch über überhängende Äste in über 3m Höhe und herüberfallende Eibenfrüchte beschwerten, fragte ich eine Rechtsberatung. Dort wurde mir gesagt, der Luftraum wäre sozusagen frei. Wenn keine Gefährdung oder eine Behinderung besteht können Äste über den Zaun wachsen und herunterfallende "Natur" ist auch zu dulden. Ich ließ zum Frieden zur Nachbarschaft alle störenden Äste von einer Firma entfernen. Der Chef erklärte ihnen dies auch als letzten Kulanzakt. Jetzt beschweren diese Nachbarn sich wieder und drohen mit Klage. Wie sieht es nun damit rechtlich aus?
10 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Ispahan/1444744926_nmmslarge.jpg?v=1444744926000)
In Eurem Fall würde ich mal abwarten, was in dem gegnerischen Anwaltsschreiben stehen wird, wenn denn überhaupt eines kommt. Kein Anwalt wird "aus der Hüfte schießen" und ohne Vorankündigung Klage einreichen.Wenn ihr Eure Pflichten erfüllt habt, könnt Ihr der Sache doch gelassen entgegensehen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Ispahan/1444744926_nmmslarge.jpg?v=1444744926000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MONSTERRATTE/1444745134_nmmslarge.jpg?v=1444745134000)
Eigentlich wollte ich mich zu diesem Thema nicht mehr äußern.Weil zu diesem Thema auf dieser Internet Seite zig Klagen zu dem gleichen Thema veröffentlicht worden sind.Denn-die "sogenn.Sittlichkeitskontrolle" von gute frage.de möge es mir ausnahmsweise verzeihen,dieses ewige Gezänkere von wessen Baum oder Strauch dieses oder jenes Blatt auf dieses oder jenes Grundstück gefallen ist KOTZT mich mittlerweile der Art an,das ich mich jetzt wiederum Frage ob dieser oder jener"Kläger"noch richtig tickt?Den haarscharfen gleichen Fall habe vor noch nicht all zu langer Zeit bei Leuten denen ich den Garten pflegte miterlebt(Schöner alter Baumbestand,Ginko,Rotbuche u.d.k.) Die Sache ging aus wie das "Hornberger Schießen"Denn die Bäume 50,100 Jahre mitlerweile oder noch älter stehen unter Naturschutz und durften nur beschnitten werden und auch nur so viel dass das Leben der Bäume nicht gefährdet ist . Wenn Bäume so schön alt und groß sind dann sollte man sich daran erfreuen das es so etwas schönes und Prächtiges gibt. Natürlich ist es schon eine Menge Arbeit jetzt im Herbst "Die Blätterschlacht"zu schlagen,aber lasst euch nicht bange machen das Recht ist auf eurer Seite!Schade ist nur,das die Einzigen die auf jeden Fall gewinnen das sind auf jeden Fall die Rechtsanwälte,denn die für die ist so ein Rechtsstreit ein einträgliches Geschäft ! ! !
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Mimosa/1444744698_nmmslarge.jpg?v=1444744698000)
An dieser Stelle möchte ich mich für alle Antworten bedanken. Ich werde abwarten und das Gespräch, wenn sie sich nicht wegdrehen, suchen. Es ist bestimmt wie so oft, ein bißchen von allem. Die Nachbarn ärgern sich, dass sie künftig die Arbeit alleine machen sollen und aus ihrer Sicht sind es ja nicht ihre Pflanzen. Dann stören sie die roten Eibenbeeren sehr auf dem gepflasterten Weg. Sie haben ein "Hammergrundstück" und die Bepflanzung befindet sich zu 90% der Strecke "nur" am Weg. Bei ihrem Wohnhaus ist der Abstand noch breiter. Es gibt keine Behinderungen. Kleine Schadenfreude: Sie haben selbst einen Walnussbaum, den sie auch nicht mehr wollten. Sie haben vor Jahren eine Fällgenehmigung einholen wollen, mit der Begründung der Baum sei krank. Der Gutachter hat aber stattdessen einen Baumdoktor geholt. Der Baum wurde beschnitten und verarztet. Die Kosten mussten die Baumbesitzer tragen;) Den Baum gibts heute noch!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Also ein gewisser Überhang - ist eben Natur - ist von den Nachbarn zu dulden. Dafür leben sie in der naturnaher Umgebung und nicht in reinen Betonsilos. Solange keine merkliche Beeinträchtigung durch d. Gewächse (z. B. verstopfte Dachrinnen) entstehen, können sie nicht viel dagegen machen. Überhängende Äste sind zu dulden. Sollten diese die Nachbarn merklich beeinträchtigen, so können diese Dich auffordern, die Äste abzuschneiden. Kommst du innerhalb der gestellten Frist nicht nach , so können diese das selber tun.
Wichtig ist in solchen Fällen - Kommunikation und Verständnis für die Natur von beiden Parteien.
Allerdings - was auch oft schludrig gehandhabt wird - hat der Baumeigentürmer eine Kontroll- und Zuschneideepflicht des Baumes (§ 1004 BGB)Dies muss aber nicht jedes Jahr sein, sondern eben nach Bedarf. Wie die User schon geäußert haben - bei Verhandlungen vor Gericht verdienen meistens nur die Anwälte.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Raimund1/1564413015881_nmmslarge__0_0_1026_1026_6a0c9d37990bed9ade6235a78ea0b4cc.jpg?v=1564413016000)
Es gibt bei der Gemeinde eine entsprechende Ordnung, die den Abstand zum Nachbarn regelt. Wenn diese Regeln eingehalten werden, dann lass sie klagen.
Wahrscheinlich maulen die deswegen, weil die Gewächse zu hoch sind und ihnen Licht wegnehmen.
Wenn auch das nicht der Fall ist, dann sollen sie klagen. Wenn man mit Menschen nicht vernünftig reden kann. Du kannst ja nicht einfach alles rausreißen, nur damit Ruhe ist
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Biggi2000/1444744018_nmmslarge.jpg?v=1444744018000)
Du bist auf der rechtlich sicheren Seite . Ich finde es auch gut , dass ihr den Überhang entfernt habt. Man kann es eben nicht allen Leuten recht machen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Biggi2000/1444744018_nmmslarge.jpg?v=1444744018000)
p.s. schau doch bitte mal unter "Nachbarschaftsrecht" nach. Es ist allerding in jedem Bundesland anders. Dort wirst du aber eine Bestätigung meiner Antwort finden.