Ist ein Kommunalbeamter in NRW verpflichtet einen Azubi/eine Azubine auszubilden, wenn er einen Ausbilderschein besitzt?

7 Antworten

wenn das eine dienstliche Anordung ist, dann wirst Du das wohl machen müssen, denn als Beamter bist Du verpflichtet, dienstlichen Anordungen Folge zu leisten

https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBG&a=60-86


Barbarosse  14.01.2020, 10:10
wenn das eine dienstliche Anordung ist,

Es kann sich nicht um eine dienstliche Anordnung handeln, da ein anderes Amt nicht befugt ist einem Beamten Vorschriften zu machen.

Dazu ist nur der Dienstherr (Behördenleiter) befähigt. Unter Umständen noch der Vorgesetzte.

DB2402 
Beitragsersteller
 13.01.2020, 13:27

§ 1 besagt, dass dieses Gesetz für die Beamtinnen und Beamte des Bundes gilt. In meinem Beispiel geht es um Kommunalbeamte in NRW.

Stossgebet  13.01.2020, 23:00
@DB2402

Für Landes- und Kommunalbeamte ist anstatt des BBG § 35 Abs. 1 S. 1 BeamtStG gemäß § 1 BeamtStG anzuwenden. Daraus geht die Folgepflicht ebenfalls hervor.

Barbarosse  14.01.2020, 10:15
@Stossgebet

Deine Hinweise in aller Ehren, aber hast du überhaupt den Text mit Verstand gelesen. Ein Personalamt ( hier wird noch nicht mal auf den Leiter des Personalamtes hingewiesen) ist nicht anordnungsberechtigt.

Selbst wenn man nicht im Besitz eines Ausbilderscheines ist, muss man als Beamter ausbilden, wenn der Dienstherr es anordnet.

können Kommunalbeamte in NRW, die im Besitz des Ausbilderscheines sind, vom Personalamt verpflichtet werden, einen Azubi bzw. eine Azubine auszubilden?

Ein klares NEIN!

Nur den Anweisungen des Dienstherrn (Behördenleiter) muss der Beamte nachkommen.

Ein Personalamt, hat keine Berechtigung einem Beamten Anweisungen über seine Tätigkeit zu erteilen!

Man stelle sich vor, ein Angestellter (EG-Gruppe 6) des Personalamts ruft den Leiter des Bauamtes (A13) an und verlangt von diesem einen Auszubildenden auszubilden!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

klare Antwort = Ja

Als Beamter bist du verpflichtet, den Weisungen deines Dienstherren zu folgen, außer es verstößt gegen Gesetze.

Nachzulesen in den Landesbeamtengesetzen der jeweiligen Bundesländer.

Da du über einen Ausbilderschein verfügst, gibt es also keine "Ausrede" sich davor zu drücken.

Wobei man sich da natürlich schon fragt, warum du diesen "Schein" überhaupt erst gemacht hast......


Stossgebet  13.01.2020, 22:58

Ein Blick in das BeamtStG reicht schon, die Landesgesetze muss man sich gar nicht anschauen, wenn man nicht möchte.

Das liegt natürlich in der Weisungsvollmacht des Dienstherrn. - Also ja!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung