Ist ein Bußgeldbescheid rechtskräftig wenn er an die falsche Adresse verschickt wurde weil der Halter eine falsche Adresse nannte?
4 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Gratuliere, dann könnte ein weiterer Bußgeldbescheid ins Haus flattern.
.§ 111 OWIG Falsche Namensangabe(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, Rechtslage & Gesetze, Recht
Grundsätzlich meiner Meinung nach Ja.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Natürlich.
Man könnte ja auch umgezogen sein und das noch nicht gemeldet haben.
Klar. Man nennt eine falsche Adresse und ist raus. So einfach ist das. Finde den Fehler.
Nein ich bin immernoch gemeldet aber der Brief Kam nicht an