Ist diese folgender Satz richtig: Ich rufe Sie bezüglich meiner Kaution an, die noch nicht zurückgezahlt worden ist und möchte wissen...?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du weißt aber schon, dass ein Vermieter die Kaution bis zu 6 Monate nach Ende des Mietverhältnisses einbehalten darf? Man hat keinen Anspruch darauf, diese bei oder kurz nach Wohnungsübergabe zurück zu bekommen.


Leminee 
Beitragsersteller
 28.04.2016, 16:58

Ich bin seit genau sieben Monaten ausgezogen, die Kaution wurde bis heute nicht überwiesen...

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Gerneso  28.04.2016, 17:15
@Leminee

In dem Fall gar nicht anrufen!

Brief aufsetzen und eine Frist von 14 Tagen angeben, in der die Kaution auf Dein Konto mit der Nummer..... zu überweisen ist.

Das Schreiben per Einwurfeinschreiben versenden!

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Leminee 
Beitragsersteller
 28.04.2016, 17:21
@Gerneso

Der Hausmeister hat mir eine Nummer gegeben, die ich anrufen soll, weil er meinte, dass er nicht daran ändern kann und dass das Geld von ''grandcityproperty'' überwiesen soll.

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Gerneso  28.04.2016, 17:23
@Leminee

Was hat der Hausmeister damit zu tun? Dein Ansprechpartner ist der Vertragspartner. Das ist entweder der Vermieter oder eine Hausverwaltung. Die ist in der Pflicht.

Wie das Geld überwiesen wird ist nicht Dein Problem.

Du musst es beim Vertragspartner schriftlich einfordern mit Fristsetzung.

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Leminee 
Beitragsersteller
 28.04.2016, 17:32
@Gerneso

Ich wohnte in einem Studentenwohnheim und die Zimmer werden von dem Hausmeister nach einer erfolgreichen Bewerbung vermietet und die Kaution wird an ihm gegeben.

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Leminee 
Beitragsersteller
 28.04.2016, 18:23
@Leminee

und die Kaution wird an ''grandcityproperty'' überwiesen also es gibt keinen Vermieter. Habe nur eine Nummer, die ich von dem Hausmeister gekriegt habe und ich soll ihn anrufen, habe ich mehrmals angerufen, heute auch noch, dasselbe wurde mir gesagt. sie respektieren nicht, was im Vertrag steht und risquieren nicht, ich glaube, dass ich das Geld vergessen soll...

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Ja, kann man so formulieren.


Leminee 
Beitragsersteller
 28.04.2016, 16:52

Wie hättest du den Satz formuliert?

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railan  28.04.2016, 16:54
@Leminee

"Bezüglich" wird eher im Schriftverkehr verwendet, am Telefon würde ich "wegen meiner Kaution" sagen. Das ist umgangssprachlicher.

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Leminee 
Beitragsersteller
 28.04.2016, 16:56
@railan

Oder  auch ''zu der Kaution'' ?

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railan  28.04.2016, 16:59
@Leminee

Nein, das sagt man nicht.

Aber mach dir doch nicht so viele Gedanken, sonst verhaspelst du dich vor lauter "richtig-machen-wollen" noch vollständig.

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Ist schon Okay. Vorher vllt noch Guten Tag Herr/Frau Soundso. Willst du das schreiben oder (am Telefon) sagen?



Leminee 
Beitragsersteller
 28.04.2016, 16:54

Am Telefon, eingentlich weiß ich nicht, ob  ''an'' nach Kaution stehen muss oder am Ende des Satztes...

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Partygirly  28.04.2016, 16:55
@Leminee

An welcher von beiden Stellen "an" steht, kannst du wählen. ;-)

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ViribusUnitis  28.04.2016, 16:56
@Leminee

"Guten Tag Herr/Frau Soundso. Ich rufe Sie wegen meiner bisher noch nicht zurückbezahlten Kaution an...." so kannst du (auch) formulieren.

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Leminee 
Beitragsersteller
 28.04.2016, 17:01
@ViribusUnitis

Besser finde aber solche Sätze würde ich eher zum Schreiben bevorzugen

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ViribusUnitis  28.04.2016, 17:07
@Leminee

Vllt. wäre es sowieso besser, du würdest das in Schriftform (mit Fristsetzung) als Einschreibebrief an den ehemaligen VM richten...
siehe den neuen Beitrag von heurekaforyou


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Formal richtig - doch reicht das?

Wenn du bis heute auf deine Kaution wartest wird ein Anruf die Auszahlung eher wenig beschleunigen.

Ich würde deinem Vermieter gleiche eine schriftliche Aufforderung (am besten per Einschreiben/Rückschein) zuschicken.

Beispieltext:

Sehr geehrter Herr xxxx

die von mir am xx.xx.xx. gestellte Kaution wurde bis heute nicht an mich zurück gezahlt.

Bitte überweisen Sie den Kautionsbetrag zzgl. der gesetzlichen Verzinsung bis zum xx.xx.2016 auf das folge Konto.

  • Kontoinhaber:
  • Bank:
  • Kontonummer:

Für die fristgerechte Überweisung bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Name

Hinweis:

Der Vermieter darf die Kaution bis zu 6 Monaten einbehalten um eine Endabrechnung erstellen zu können.

Als Zahlungsfrist halte ich 7 Tage für angebracht.

Hier noch ein Link. Auf den Seiten kannst du auch noch mal alles zum Thema "Mieten" nachlesen.

http://www.mieterlexikon.de/

Viel Erfolg!