Ist diese Dioptrien Zahl für das Polizei Studium unzulässig?

3 Antworten

Der Unterschied der Fehlsichtigkeit darf 2,5 nicht überschreiten. Ansonsten kommt es auf den Visus an. Der ist erfahrungsgemäß ab 2,5 dpt nur schwer zu erreichen.

Gruß S.


pipapo322 
Beitragsersteller
 19.03.2021, 09:31

Also wollen Sie damit sagen, dass ich unzulässig bin?

Du kannst in den Polizeidienst eintreten, wenn du die Prüfungen schaffst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Sirius66  18.03.2021, 16:11

Und in die Prüfungen eintreten kann man, wenn die Voraussetzungen stimmen. Und danach fragt der FS.

ANFORDERUNG AN DIE SEHFÄHIGKEIT FÜR DEN POLIZEIVOLLZUGSBEAM-

TEN

Die Polizeidiensttauglichkeit ist bei folgenden Merkmalen ausgeschlossen1

 1 Auszug aus der PDV 300 Ausgabe 2012, in Kraft getreten am 01.04.2013

5.1.1 Missbildungen, Defekte oder chronische oder zum Rückfall neigende Krank-

heiten des Augapfels, der Augenmuskeln, der Augenlider, der Tränenorgane, 

der Hornhaut (Hornhauttrübungen, sofern sie das Sehen behindern) und des 

inneren Auges

5.1.2 Schielen, Augenmuskellähmungen, Nystagmus

5.1.3 Augendruckerhöhung über 20 mmHg

5.1.4 Brechungsanomalien oder Augenerkrankungen, die die Benutzung von Kon-

taktlinsen oder Intraokularlinsen erfordern.

5.1.5 Zustand nach refraktionschirurgischem Eingriff mit unklarer Prognose (z.B. 

Augen-Laser-OP vor weniger als 6 Monaten)

5.2.1 unkorrigierte Sehschärfe (Fernvisus) schon auf einem Auge von weniger als 

0,5, wenn das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, von weniger als 0,3, 

wenn das 20. Lebensjahr vollendet ist

5.2.2 korrigierter Visus unter 0,8 schon auf einem Auge, selbst bei einem Visus von 

1,0 des anderen Auges

5.2.3 unzureichender Nahvisus

Hyperopie in Zykloplegie über +2,5 dpt sphärisch schon auf einem Auge

5.2.4 - unzureichendes räumliches Sehen

- herabgesetzte Dämmerungssehschärfe

- erhöhte Blendungsempfindlichkeit

- Gesichtsfeldeinschränkung schon auf einem Auge

5.2.5 die astigmatische Komponente einer Fehlsichtigkeit darf +/-2,5 dpt nicht über-

schreiten

5.2.6 der Unterschied der Fehlsichtigkeiten beider Augen (Anisometropie) darf +/-

2,5 dpt nicht überschreiten

5.3. Farbensinnstörung