Ist diese außerordentliche fristlsoe Kündigung gerechtfertigt?
Schönen guten Tag,
Wir ziehen zum 30.09. 2023 aus unserer Eigentumswohnung aus und haben auch zu diesem Zeitpunkt eine Mieterin gefunden. Der Vertragsabschluss zum 01.10.2023 mit einer Mindestmietdauer von einem Jahr ist unterzeichnet. Nun möchte die Mieterin nicht einziehen, da sie vergaß, sich bereits in einem Mietvertrag zu befinden und nun sagt sie könne es sich nicht finanziell leisten. Nun möchte Sie genau mit dieser Einschätzung außerordentlich fristlos kündigen.
Meines Erachtens nach ( und dessen meines Anwaltes) fällt dies jedoch in den Risikobereich des Mieters und berechtigt nicht außerordentlich fristlos zu kündigen.
Wie würden Sie die Situation einschätzen?
Mindestmietdauer als beidseitiger Kündigungsverzicht?
Richtig
3 Antworten
Sie nimmt das Angebot der Vertragsauflösung nicht an? Alternative wäre, der MV beginnt am 1.10.23 und spätestens am 5.11.23 kündigst du sie fristlos wegen zweimonatiger Mietschulden und forderst für mindestens 3 Monate Schadensersatz, wenn sich in dieser Zeit kein Mieter findet. Ergo sie bezahlt noch mehr.
Die Zahlungsklage kann dann dein Anwalt aufsetzen und einreichen, wenn die Zahluungefrist abgelaufen ist. Gerichtskosten und Anwaltskosten gehen auch zu Lasten der Vergesslichen. Die Kaution wird dann vollständig aufgerechnet und es bleibt eine Restschuld, deren Größe noch unbestimmt ist.
Wozu brauchst Du noch Einschätzungen wenn ein studierter Jurist schon die richtige Antwort gegeben hat.
Der Anwalt hat recht.
Es gibt keine Rechtsgrundlage wonach ein Mieter außerordntlich, fristlos kündigen kann bzw. eine solche Kündigung wirksam wäre weil der Mieter vergessen hat das er einen Mietvertrag hat oder weil er sich die Wohnung gar nicht leisten kann.
Ich müsste lachen.
da sie vergaß, sich bereits in einem Mietvertrag zu befinden
Die Sache ist aber auch, wenn du da sie in den Vertrag klagst, kann sie dir auch böse Dinge antun.
Mieter können scheiße Streß machen und die Wohnung verwüsten, dann kein Geld zum Haften haben und so scheiße.
Und du musst klagen, blablabla.
Such doch einfach einen neuen Mieter, ist nicht so schwierig.
Nimm bissel Schadensersatz und gut.
Ja, dann verlangt das und klagt zur Not darauf.
Wenn sie Geld hat.
Wenn sie h4 ist, halt nicht.
Wir haben ihr angeboten eine Kündigungsfrist von den üblichen 3 Monaten als Entgegenkommen anzunehmen. Dazu sieht sie sich nicht verpflichtet. Schriftlich haben wir den Nachweis von ihr, dass sofern wir einen neuen Mieter haben, ein Aufhebungsvertrag zustande kommt. Dieser neue Mieter kann nun auch eben erst nach den drei Monaten einziehen, da auch er an eine Kündigungsfrist gebunden ist. Das ist ja, zumindest rein rechtlich, unser gutes Recht dem Zuzustimmen