Ist dies trotzdem möglich?
Wenn Eltern das Sorgerecht entzogen wurde und die Gerichte kein Rechtsmittel mehr geben und das Jugendamt keine Rückkehr zu den Eltern will aber ein Umgang recht die eltern bekommen vom gericht und es läuft gut.kann dann ein Anwalt dafür sorgen später über gericht das die Umhänge erweitert werden mit unbegleitende Umhänge und übernachtungen? Und wenn dies gut läuft kann dann man mit einem Anwalt erreichen das die kinder mit einem neuen Verfahren zurück kommen?
1 Antwort
Das ist sehr individuell vom Einzelfall abhängig.
Für ein Säugling oder Kleinkind, das in einer Dauerpflegefamilie aufwächst, sind die Pflegeeltern vom Gefühl her die richtigen Eltern - nicht die (im besten Fall netten) Leute, die es alle vier bis sechs Wochen mal für eine Stunde sieht. Ein Kind nach Jahren dann aus seinem sicheren Zuhause in der Dauerpflegefamilie zu reißen, dürfte kein Jugendamt und kein Gericht mitmachen.
Wenn das Kind bei der Inobhutnahme schon ein bisschen älter ist, in einem Heim lebt und die Eltern als Eltern ansieht und liebt, sind grundsätzlich die Möglichkeiten für eine Rückführung nicht ausgeschlossen.
Wenn alle Rückführung nicht wollen aber der anwalt vielleicht kann es erreichen wenn man sieht wie gut es alles läuft nur die Gefährdung Punkte was ist damit.der anwalt will schauen wie die Umhänge verlaufen u dann was die eltern tun können für Rückführung
Die kinder sind 14j,11j ,8 j und 4j.seit 14 mon in obhut