Ist dies trotzdem möglich?

1 Antwort

Das ist sehr individuell vom Einzelfall abhängig.

Für ein Säugling oder Kleinkind, das in einer Dauerpflegefamilie aufwächst, sind die Pflegeeltern vom Gefühl her die richtigen Eltern - nicht die (im besten Fall netten) Leute, die es alle vier bis sechs Wochen mal für eine Stunde sieht. Ein Kind nach Jahren dann aus seinem sicheren Zuhause in der Dauerpflegefamilie zu reißen, dürfte kein Jugendamt und kein Gericht mitmachen.

Wenn das Kind bei der Inobhutnahme schon ein bisschen älter ist, in einem Heim lebt und die Eltern als Eltern ansieht und liebt, sind grundsätzlich die Möglichkeiten für eine Rückführung nicht ausgeschlossen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Diana501 
Beitragsersteller
 06.10.2024, 20:59

Die kinder sind 14j,11j ,8 j und 4j.seit 14 mon in obhut

Diana501 
Beitragsersteller
 06.10.2024, 21:01
@Diana501

Wenn alle Rückführung nicht wollen aber der anwalt vielleicht kann es erreichen wenn man sieht wie gut es alles läuft nur die Gefährdung Punkte was ist damit.der anwalt will schauen wie die Umhänge verlaufen u dann was die eltern tun können für Rückführung

Munga01  07.10.2024, 06:55
@Diana501

Es wurde schon lange bestimmt, dass die nicht wieder zu dir zurück kommen werden. Und das nicht ohne Grund.

Versteh das endlich und gib Ruhe!

Deine Kinder haben jetzt die Chance, eine einigermaßen normale Kindheit zu erleben, was bei dir nicht möglich war und ist.