Ist die Scharia selber haram?
Ich wollte dir Frage stellen, ob die scharia nicht selber haram ist , da es bekanntlich verboten ist anderen Leuten den Glauben aufzuzwingen. Wenn man Leuten z.B. mit der Todesstrafe bei Begehen von Sünden droht zwingt man ihnen ja indirekt den Glauben auf und begeht somit haram. Oder nicht ?
3 Antworten
Nein. Es geht um die Sanktionierung von Sünden, etwa bei Mord, Ehebruch oder Diebstahl. Aber Zwangskonvertierungen sind erst einmal haram (2:256). Man kann nicht einfach zu jemanden kommen und sagen: Du musst jetzt den Islam annehmen! Nach überwiegender Auffassung der Rechtsschulen steht jedoch auf Apostasie die Todesstrafe. Man kann diesen Punkt indes auch anders sehen:
Ausführlicher diskutiert wird insbesondere der Problemkreis des Abfalls vom Islam (ridda; vgl. oben I. Teil IV.7.b)gg). In den meisten islamischen Staaten ist er nicht strafbar, wenngleich noch weitestgehend sozial geächtet. Viele moderne Autoren verweisen darauf, dass die Verfolgung Glaubensabtrünniger auf die historische Sondersituation der frühen islamischen Gemeinde in den kriegerischen Auseinandersetzungen mit den heidnischen Mekkanern und nach dem Tode Muhammads zu beschränken sei. Damals waren viele zum Islam Bekehrte wieder abgefallen, so dass sich das junge Staatswesen existentiell gefährdet sah. Man deutet also den Vorwurf im weltlichen Sinne als Fahnenflucht oder Hochverrat. El-Awa stützt sich hierbei auch auf die hanafitische Lehre, wonach Apostatinnen nicht der Todesstrafe anheimfallen sollen, weil Frauen nicht in der Lage seien, gegen den islamischen Staat zu kämpfen.
Ein eng an die klassische Doktrin angelehnter, exemplarischer Ansatz ist der des vormaligen Rektors der Azhar-Universität Mahmud Saltut. Er führt aus, dass die Überlieferung, auf die sich die Todesstrafe (die Strafandrohung also) stützt, nicht von hinreichendem Gewicht für diese Sanktion sei (sunnat al-ahad, Überlieferung von nur wenigen Gewährsleuten, vgl. oben I. Teil II.3). Nicht der Unglaube sei Strafgrund, sondern nur die Bekämpfung der Gläubigen, der Angriff auf sie sowie der Versuch, sie vom Glauben abzubringen. Der Tatbestand wird damit - wie bei anderen Autoren - zum Staatsschutzdelikt. Außerhalb des islamisch beherrschten Territoriums kann er überhaupt nicht verwirklicht werden.
Die Koranstellen, auf die sich klassische Autoren zum Teil beziehen, werden heutzutage spezieller gedeutet und auf die historische Situation zur Zeit Muhammads beschränkt, so dass sich nach dieser Sicht keine diesseitige Strafe auf den Koran stützen lässt. S. A. Rahman fasst die klassischen einschlägigen Korankommentierungen zu Sure 5,54 ("Ihr Gläubigen! Wenn sich jemand von euch von seiner Religion abbringen lässt und ungläubig wird, hat das nichts zu sagen") mit den Worten zusammen: "Der wichtigste Schluss, der aus diesem Vers abgeleitet werden kann, ist derjenige, dass es für Apostasie keine im Diesseits vollstreckbare Strafe gibt, da solche menschlichen Irrungen Gottes Ziele nicht beeinträchtigen können". Zudem wird darauf hingewiesen, Muhammad habe zu Lebzeiten selbst in Fällen evidenter Apostasie keine Todesstrafe verhängt.
Quelle: Das islamische Recht von Prof. Dr. Mathias Rohe, S. 268-269
Wieso soll es haram sein? Scharia ist auch Güte zu den Eltern oder Nachbarn also macht es keinen Sinn. Scharia ist kein aufzwingen, sondern eine Lebensweise. Nicht bei jeder Sünde gibt es diese Strafe, sondern z.B bei Mord also großen Ungerechtigkeiten. Und diese Strafe gibt es übrigens auch in Amerika.
Siehe Sure 2, Vers 256