Ist die FDP verfassungsfeindlich eingestellt?

Nuggeler  16.07.2022, 04:33

Und hat sie eine andere Lösung dafür?

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Beitragsersteller
 16.07.2022, 04:39

Die einzige Lösung, welche die FDP herbeiführen kann, ist ihre Auf_Lösung.

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es bleibt zumindest ein mulmiges Gefühl. Wenn der Regelsatz zum Leben jetzt 449 € beträgt, die Inflation aber bei 7,9 % liegt, so müsste der Regelsatz um ca. 35,50 € angehoben werden und nicht um 4 € wie geschehen. Auch die Einmalzahlung von 200 € wegen Corona macht nur 12,50 € im Monat aus. Irgendwie ist der Anpassungmechnismus auch mangelhaft geregelt.

Wie stellt der Lindner sich das denn vor? Soll das jetzt Jahr für Jahr in dieser Art immer weiter gehen? Die FDP braucht noch mehr deutlich Wahlschlappen!!

Diese ungezielten Subvention mit dem Tankrabatt sowie dem 9€ Ticket haben auch Leute wie Graf Lambsdorff begünstigt. Das ist pure Verschwendung von Steuergeld, finde ich.

Wenn man das so aufrollt, dann sind gleich etliche Gesetze verfassungswidrig, da ist Hartz IV noch das allerkleinste Problem.

Zwar hat man rückwirkend zum Jahresbeginn den Grundfreibetrag angehoben, nur ist die verfassungsrechtlich gebotene Freistellung des Existenzminimums durch die hohe Inflation schon mehr als überholt, der müsste erneut angepasst werden - und das betrifft ca. 40 Millionen Arbeitnehmer. Weiterhin ist es verfassungsrechtlich geboten, dass die Beamten, Richter und Soldaten amtsangemessen alimentiert werden müssen - auch hier für die Inflation zu Problemen, aber auch eine Hartz IV-Anpassung wäre schwierig, gibt es die klare verfassungsrechtliche Vorgabe, dass die Gehälter das Hartz IV-Niveau um mindesten 20 % übersteigen müssen - auch die Zahl der Betroffenen liegt weit höher als die der Hartz IV-Bezieher. Es ist auffällig, dass die kleinste Gruppe, die sich nebenbei schon fragen lassen muss, wie es sein kann, dass massenhaft Job an Flughäfen, in der Gastronomie, als Bus- und Lkw-Fahrer, als Lokführer, ... nicht besetzt werden können, den größten Radau macht.

Übrigens gäbe es ein ganz einfaches Modell:
Was dem gemeinen Arbeitnehmer als Existenzminimum (= steuerfrei gestellt) reichen muss, sollte auch dem Hartz IV-Bezieher reichen - aber Vorsicht, dann bliebe nur die Feststellung, dass die Regelsätze viel zu hoch sind, denn alleine die übernommene Miete samt Nebenkosten würde das zu großen Teilen aufzehren.


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Beitragsersteller
 16.07.2022, 13:33
Übrigens gäbe es ein ganz einfaches Modell:
Was dem gemeinen Arbeitnehmer als Existenzminimum (= steuerfrei gestellt) reichen muss, sollte auch dem Hartz IV-Bezieher reichen - aber Vorsicht, dann bliebe nur die Feststellung, dass die Regelsätze viel zu hoch sind, denn alleine die übernommene Miete samt Nebenkosten würde das zu großen Teilen aufzehren.

1.) Die Mieten sind im Schnitt teurer, als der Regelbedarf zum Leben.
Darüber sollte man nachdenken.

2.) Bei 12.- Mindestlohn bleiben 1500.- € Netto.
Hartz IV ist durchschnittlich weniger als zwei Drittel dessen.
Also der 20%-Abstand ist gegeben.

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HugoHustensaft  16.07.2022, 17:41
@schieberegler

Irrtum - die Mindestlohnbezieher müssen ihre Miete und Nebenkosten selbst bezahlen, bestenfalls bekommen die noch Wohngeld - da ist er dahin, der Abstand ...

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Beitragsersteller
 16.07.2022, 18:19
@HugoHustensaft
Irrtum - die Mindestlohnbezieher müssen ihre Miete und Nebenkosten selbst bezahlen

Sie haben sich selbst missverstanden: Regelbedarf und Miete sind weit weniger als die verfassungsrechtlich geforderten 20% Abstand.
Während Sie mit Mindestlohn 1.500.- € Netto haben, hat ein ALG-II-empfänger 449.- + Miete/Nebenkosten. Das ergibt zusammen in der Regel zwischen 700.- bis 900.- €. Der Abstand von 20% ist also gegeben. Das war meine Aussage.

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HugoHustensaft  16.07.2022, 19:11
@schieberegler

Spannend, wo diese Wohnung sein soll, bei der Miete und Nebenkosten so gering sind - hier in der Region würde das nicht einmal ansatzweise reichen, da machen Miete und Nebenkosten schon mal eben alleine 700 bis 900 € aus - es gibt schlicht (fast) keinen billigeren Wohnraum.

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Beitragsersteller
 16.07.2022, 19:12
@HugoHustensaft

Deutschland ist dann doch etwas größer, als "hier in der Region".
Aber worum genau geht es Ihnen jetzt?

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HugoHustensaft  16.07.2022, 19:13
@schieberegler

Na ja, nahezu alle Ballungszentren sehen diesbezüglich gleich aus ... und da wohnt mehr als die Hälfte der Bevölkerung.

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Beitragsersteller
 16.07.2022, 19:15
@HugoHustensaft

D.h., die andere Hälfte verteilt sich ausserhalb der Ballungsgebiete.
Welche Rückschlüsse ziehen Sie daraus?

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HugoHustensaft  16.07.2022, 19:16
@schieberegler

Dass mehr als die Hälfte der Menschen dieses Problem haben - und da die Mehrzahl der Hartz IV-Bezieher in Ballungszentren wohnt (sogar die große Mehrheit) ...

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Beitragsersteller
 16.07.2022, 19:22
@HugoHustensaft

Ich habe keine Idee, wo Sie die Zahlen her haben.
Aber hier ist eine Vergleichsangabe von Statista:
"Durchschnittlich müssen diese Haushalte etwas mehr als ein Viertel ihrer Nettoeinkommen für die Mietzahlungen (bruttokalt) aufbringen. Bei Ein-Personen-Haushalten liegt die Mietbelastungsquote sogar bei knapp mehr als 30 Prozent."
https://de.statista.com/themen/51/wohnen/#topicHeader__wrapper

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/258547/umfrage/mietbelastungsquote-von-haushalten-in-deutschland-nach-bundeslaendern/

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HugoHustensaft  16.07.2022, 20:10
@schieberegler

Ich kenne den Mietmarkt in verschiedenen Ballungszentren - und eine Aussage, dass mehr als 30 Prozent für Mieten bei Einzelpersonen aufgebracht werden muss - immerhin ohne Nebenkosten -, unterstützt das meine Aussagen, zumal damit auch noch keine Aussage zur Einkommenshöhe getroffen wurde.

Aber wir können das abkürzen: Wie dargelegt sind die Hartz IV-Bezieher die kleinste Gruppe; und würde man das am Grundfreibetrag orientieren, müsste man Hartz IV mächtig kürzen - oder eben den Grundfreibetrag kräftig erhöhen, das betrifft rund die Hälfte der Bevölkerung direkt und noch mehr indirekt.

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HugoHustensaft  17.07.2022, 07:36
@schieberegler

Nein, die Wahrheit - aber typisch, wenn die Sachargumente ausgehen, ist alles andere Geschwurbel ...

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Beitragsersteller
 17.07.2022, 10:45
@HugoHustensaft

... weil Sie am Thema vorbei schwurbeln, nur um Recht zu haben. Dies auszusprechen ist ja nicht böse gemeint. Es dient lediglich als Hinweis darauf, dass ich daran kein Interesse habe.

In meiner Frage taucht folgender und von Ihnen nicht berücksichtigter Text auf:

"Scheinbar haben die FDP-ler immer noch nicht begriffen, das die folgende Mahnung des Bundesverfassungsgerichtes keine Bitte an die FDP ist:

"Sobald der Gesetzgeber Kenntnis von „Unterdeckungen existenzieller Bedarfe“ habe, „müsse er darauf reagieren, um sicherzustellen, dass der aktuelle Bedarf gedeckt sei“ (BVerfG, Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom 23. Juli 2014: 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12 und 1 BvR 1691/13).""

Was meinen Sie denn, was das Bundesverfassungsgericht mit dem Wort "aktuell" meint?
Etwa einen in der unbestimmten Zukunft gelegenen Zeitraum?
Das bezweifel ich.

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HugoHustensaft  17.07.2022, 10:48
@schieberegler

Und was hat das BVerfG zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimuns - übrigens schon öfter - geurteilt? Und zum gebotenen Abstand der Alimentation von Beamten zum Sozialhilfeniveau? Es nutzt nichts, sich nur die genehmen Urteile zu suchen, denn es ändert nichts daran, dass hier ebenso Urteile missachtet werden, die weit mehr Menschen betreffen.

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Beitragsersteller
 17.07.2022, 11:02
@HugoHustensaft

Es war nicht die Absicht sämtliche Probleme in der Welt mit der obigen Frage anzusprechen.

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Nein, ist sie nicht. Erstmal muss eine "Unterdeckungen existenzieller Bedarfe" grundsätzlich festgestellt werden.

Einen Inflationsausgleich kann man auch temporär leisten. Zum Beispiel mit Lebensmittelgutscheinen.


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Beitragsersteller
 16.07.2022, 13:26
Nein, ist sie nicht. Erstmal muss eine "Unterdeckungen existenzieller Bedarfe" grundsätzlich festgestellt werden.

Alter Hut:
http://ftp.zew.de/pub/zew-docs/dp/dp15075.pdf

Einen Inflationsausgleich kann man auch temporär leisten. Zum Beispiel mit Lebensmittelgutscheinen.

Können, kann man viel.
Das Bundesverfassungsgericht fordert ein "TUN".

Zudem: Welchen Mehrwert sollten Lebensmittelgutscheine gegenüber Geld haben, ausser, dass die überlasteten Behörden noch mehr Arbeit hätten und Hilfebedürftige beim Einkauf von hasserfüllten Gesellschaftsspaltern zusätzlich gedemütigt werden.

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paradox1899  16.07.2022, 14:06
@schieberegler
Welchen Mehrwert sollten Lebensmittelgutscheine gegenüber Geld haben[...]?

Noch mehr Motivation sich Arbeit zu suchen und nicht noch mehr Anreize arbeitslos zu bleiben, anstatt für "das gleiche Geld" arbeiten zu gehen.

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Beitragsersteller
 16.07.2022, 18:09
@paradox1899
Noch mehr Motivation sich Arbeit zu suchen und nicht noch mehr Anreize arbeitslos zu bleiben, anstatt für "das gleiche Geld" arbeiten zu gehen.

Auch Sie diskriminieren 97% der ALG-II Empfänger?
Schämen Sie sich nicht?

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paradox1899  16.07.2022, 18:12
@schieberegler

Wo genau findet dadurch eine Diskriminierung statt?

[...]und Hilfebedürftige beim Einkauf von hasserfüllten Gesellschaftsspaltern zusätzlich gedemütigt werden.

Oder soll das tatsächlich ein Argument darstellen?

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Beitragsersteller
 16.07.2022, 18:14
@paradox1899
Wo genau findet dadurch eine Diskriminierung statt?

Sie erwecken gezielt den Eindruck, dass 97% der ALG-II-Empfänger Arbeitslos bleiben möchte.

Sie scheinen es gar nicht zu merken, was Sie denken.

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paradox1899  16.07.2022, 18:41
@schieberegler

Nein, das tue ich nicht. Das ist dabei auch völlig irrelevant.

Inwiefern erweckt die Ausgabe von Gutscheinen diesen Eindruck? Das ergibt nicht den geringsten Sinn. Das eine hat mit dem anderem überhaupt nichts zu tun.

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Beitragsersteller
 16.07.2022, 18:42
@paradox1899

Bitte erklären Sie zunächst den Nutzen, den Lebensmittelgutscheine gegenüber Geld haben. Es gibt nämlich nur Nachteile.

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paradox1899  16.07.2022, 19:35
@schieberegler

Wie bereits erwähnt: Der Regelsatz steigt nicht, wodurch er sich nicht näher an geringe Einkommen angleicht. Dies hätte zur Folge, dass ein größerer Anreiz besteht, einer regelmäßigen Arbeit nachzugehen. Dadurch diskriminiert man absolut niemanden, denn dadurch unterstellt man niemandem auch nur irgendwas.

Ferner bieten Sachleistungen weniger Anreize in das hiesige Sozialsystem einzuwandern.

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Beitragsersteller
 16.07.2022, 20:03
@paradox1899
Der Regelsatz steigt nicht, wodurch er sich nicht näher an geringe Einkommen angleicht. Dies hätte zur Folge, dass ein größerer Anreiz besteht, einer regelmäßigen Arbeit nachzugehen. Dadurch diskriminiert man absolut niemanden, denn dadurch unterstellt man niemandsind auch nur irgendwas.

Scheinbar haben Sie keine realistische Vorstellung davon, wie Ihr Alltag mit einer ALG-II-Leistung aussehen würde. Alleine das Theater mit inkompetenten Sachbearbeitern, die eine echte Zumutung sind, bietet Anreiz genug, das Hartz IV System zu verlassen. Andererseits sind für die Arbeitsaufnahme diverse Fallen gestellt, welche Sie ganz schnell in die Obdachlosigkeit schubsen.

Die Vorstellung, alle diese juristischen Feinheiten zur Sanktionierung und Ausgrenzung von Mitmenschen sind unter dem Gedanken des Grundgesetzes und der Achtung der Menschewürde zusammengeschustert, ekelt mich regelrecht an.
Insbesondere jene Meinungen, die in vollkommener Undankbarkeit über ihren Wohlstand in menschenverachtender Manier anderen den sprichwörtlichen Dreck unter den Nägeln nicht gönnen.

Ferner bieten Sachleistungen weniger Anreize in das hiesige Sozialsystem einzuwandern.

Der menschliche Wille überleben zu wollen, ganz gleich aus welcher Nationalität, ist vollkommen unabhängig von Ihren Sorgen über Anreize.

Daher gilt es das Leben an sich anders zu gestalten.
Nämlich umweltgerecht und damit lebensfreundlich.
Lebensfreundlich, ein durchaus bekannter Begriff, der jedoch ohne Bedeutung zu sein scheint.

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Das ist ganz großer Mumpitz. Selbst wenn wenn dem so wäre, heißt das nicht das die FDP gegen die Grundzüge des Staates ist.

Es wurden Einmalhilfen gewährt. Deswegen muss man tatsächlich nachweisen, das eine Unterversorgung vorliegt.


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Beitragsersteller
 16.07.2022, 13:20
Das ist ganz großer Mumpitz.
Selbst wenn wenn dem so wäre, heißt das nicht das die FDP gegen die Grundzüge des Staates ist.

Falsch.
Wer redet denn ständig vom "Umbau des Sozialstaates" und versucht kontinuierlich Lobbyisten zu beglücken?

Es gibt überhaupt keinen Bedarf "Deutschland" umzubauen. Vielmehr gibt es einen Bedarf die Umverteilung von unten nach oben zu stoppen.

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Wenn sich die FDP dagegen streubt, handelt sie bewusst verfassungswidrig.

Da überspringst du aber einen Schritt in deiner Argumentationskette. Erst einmal musst du feststellen, dass die Nichtanpassung zu einer Unterdeckung existenzieller Bedarfe führt.


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Beitragsersteller
 16.07.2022, 04:36
Erst einmal musst du feststellen, dass die Nichtanpassung zu einer Unterdeckung existenzieller Bedarfe führt.

Das ist ja zweifelsfrei gegeben.
Rausreden ist nicht.

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Beitragsersteller
 16.07.2022, 04:49
@jofischi
Das wird von dir behauptet

Der rhetorische Versuch ein allgemein anerkanntes und empirisch belegtes Problem als subjektives Konstrukt kalt zu stellen, ist albern.
Aber danke für Ihren Versuch. Damit haben Sie die Tatsachen bekräftigt.

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