Ist die DIN 18015 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden" bei Sanierung verpflichtend?
Ist die DIN 18015 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden" in allen Punkten bei der totalen Elektrosanierung verpflichtend oder als Richtlinie anzusehen?
4 Antworten
Die DIN 18015 beschreibt ja den grundsätzlichen Aufbau und Ausstattung von elektrischen Anlagen (Anzahl Stromkreise für bestimmte Räume, Anzahl RCDs ect...)
Dies gilt als Grundlage um nach aktuellem Stand der technischen Geräte entsprechend dem Leistungsbedarf die Anlage so zu planen, dass bei normalem Betrieb und Nutzung keine Sicherungen wegen Überlast auslösen und eine sinnvolle Aufteilung auf mehrere RCDs erfolgt, damit man bei einem Fehler nicht im dunklen steht. Entspricht heute eine Wohnung nach Sanierung nicht diesem Standard, ist das für Vermietung ggf ein Grund, dass die Miete etwas geringer ausfallen muss, da hier der Standard nicht gehalten wird. Wenn es aber dein Eigentum ist, musst Du nicht die Anzahl der Stromkreise komplett so einhalten, musst aber damit rechnen, dass Du nicht z.B. Fritteuse, Wasserkocher, Kaffeevollautomat, Küchenmaschine gleichzeitig betreiben kannst. Die Spülmaschine läuft vlt auch noch. Also nein, du darfst auch vom genannten Standard der DIN 18015 abweichen, wenn Du weniger Stromkreise benötigst. Man macht es nur im Regelfall nicht, um flexibel und zuverlässig mehrere Geräte auch parallel betreiben zu können.
Natürlich müssen die Stromkreise trotzdem der DIN VDE 0100 und weitere entsprechen, die entsprechend Verlegung, Auswahl der Bauteile usw einzuhalten sind, um eine Gefährdung auszuschließen und einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Das unterschreibst Du sogar mit dem Stromliefervertrag. Bei Abweichungen ist hier zu begründen und nachzuweisen, dass die Alternative mindestens genauso sicher ist. Dann darf sogar von der Din VDE 0100 usw abgewichen werden. Aber wer will schon ein Gutachten erstellen lassen, wenn es einfacher geht...
Die DIN ist kein Gesetz. Man kann sie nur gegen Geld einsehen und sie werden nicht vom Gesetzgeber verfasst. Sie stellen einen anerkannten Stand der Technik da. Im Fall eines Unfalls (Stromschlag, Brand, ...) werden einem Gerichte keinen Vorwurf machen, aber dafür ist eine Errichtung gem. DIN nicht verpflichtent. Von ihr kann abgewichen werden, wenn dies die Sicherheit im konkreten Fall nicht negativ beeinflusst - dabei kann man die Vorgaben in Bezug auf die Sichherheit sowohl überschreiten, als auch unterschreiten oder Maßnahmen durch gleichwertige Maßnahmen ersetzen.
Hier wäre es gut Kontakt zu dem Elektriker, der am Ende die Abnahme oder die Restarbeiten machen soll, aufzunehmen, denn wenn dieser nicht die Verantwortung für eine von der DIN abweichende Installation übernehmen möchte, nützt es wenig, dass es erlaubt wäre. Selbst eine komplett nach DIN errichtete Anlage müsste er nicht abnehmen, aber da könnte man sicher jemanden finden.
Wenn nichts grundlegend dagegen spricht, würde ich mich einmal mit dem Elektriker treffen, mit ihm durchsprechen wo du was machen kannst, vielleicht mit Bleistift die Schlitze markieren und ihn dann holen, wenn du soweit bist. Je nach Elektriker kann er auch damit einverstanden sein, wenn du bereits Kabel ziehst, die er dann nur noch anschließen muss. Das sollte aber unbedingt vorher abgesprochen sein, vielleicht vertraut er irgendwelchen ihm unbekannten und schon verputzten Kabeln nicht und nimmt sie dann nicht ab. Auch wie er zu bestimmten Passagen der Norm steht, kann dann vorher besprochen werden.
Da brauchst du aber einen gutmütigen Elektriker. Als ich mein Haus baute, erwähnte ich, daß ich die Elektroinstallation selbst ausführen könnte. Daraufhin ließ er den Bleistift fallen mit der Bemerkung, dann mache ich überhaupt nichts mehr (ich bin gelernter Elektriker und Dipl.Ing.). Die Vergütung für die Eigenleistung hätte gerade mal die Materialkosten gedeckt. Daraufhin ließ ich ihn die Arbeiten ausführen und machte die Ergänzungen selbst. Später meinte er dann, daß er mit der Ausführung lt. Baubeschreibung nicht auf seine Kosten käme. Ich solle ihm das doch erstatten. Darfst jetzt raten, wie ich drauf reagiert habe
Vielleicht erst mal etwas genauer, was du meinst, da es 5 Teile der Normenreihe gibt?
Grundsätzlich ist die Norm aber kein Gesetz, d.h. sie ist nicht verpflichtend. Im Umkehrschluß machst du also alles auf eigene Verantwortung. Daher kann es sein, daß der Handwerksbetrieb die Arbeit nur gemäß dieser Norm anbietet, um sich selbst gegen Regress abzusichern.
m.f.G.
anwesende
Die DIN 18015 ist eine rechtsverbindliche Norm und ist nicht als Richtlinie anzusehen.