Ist der Vertrag nun abgeschlossen und was muss ich in einer solchen Situation tun?

4 Antworten

Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen Werk- oder Dienstleistungsvertrag auf dem freien Markt handelt. Und nicht sowas wie VOB oder so.

Da solche Verträge keine feste Form haben und hier nicht klar ist, ob der AG die angebotene Leistung separat beauftragt hat oder eben nur unter der Bedingung, dass auch die zusätzlichen Leistungen mit ausgeführt werden, würde ich als AN den AG fragen, wie er das jetzt meint. Denn es ist unklar ob wirklich eine übereinstimmende Willenserklärung (Vertrag) vorliegt.

Ggf. mit dem Vorschlag, dass man für die zusätzlichen Leistungen gerne ein Angebot erstellt oder eben klarstellt die zusätzlichen Leistungen nicht ausführen zu können/wollen.

Aus der Antwort des AG wird dann klar, was er möchte.

Natürlich nicht!

Als vereinbart gelten natürlich nur die angebotenen und angenommenen Positionen.

Was der da weiter sich dazu wünscht, gilt selbstverständlich nicht.

Bei so einem Ar... würde ich den Vertrag widerrufen. Der macht nur Stress!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – In der Bauplanung tätig seit 1979

Angebot und Annahme, übereinstimmende Willenserklärungen - das sind die zentralen Stichworte für die Lösung dieser Aufgabe sowie dafür, was vorliegen muss, damit ein gültiger Vertrag geschlossen wird!

Zurücklehnen und auslegen.

Es könnte eine Annahmeerklärung vorliegen mit dem Angebot einer Vertragsänderung, eine unter der aufschiebenden Bedingung der Annahme der Bedingungen durch den Antragenden stehende Annahmeerklärung oder ein neues Angebot.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Rechtswissenschaft

xxHistoryxx  19.06.2024, 18:11

Ein Tipp zu Option Nr. 1: Ist davon auszugehen, dass der Geschäftspartner sich auch ohne die anderen Bedingungen rechtlich binden lassen wollen würde?

Ein Tipp zu Option Nr. 2: § 147 Abs. 2 BGB.

Ein Tipp zu Option Nr. 3: Lies den Wortlaut des § 150 Abs. 2 BGB.

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