ist der Mindestlohn gekommen nur wegen dem Mauerfall?

3 Antworten

Den Mindestlohn gibt es seit 2015.

Von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren Millionen Menschen in Deutschland. Vor allem Frauen und Menschen in Ostdeutschland, die häufig im Niedriglohnsektor beschäftigt und darüber hinaus Beschäftigte in Mini- und Teilzeitjobs sowie Neueinsteiger.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/mindestlohn-faq-1688186

warum hat die Regierung so spät reagiert...

Von welcher Regierung redest du? Die zu Zeiten des Mauerfalls. Die Regierung bei Einführung des Mindestlohnes? Die jetzige kannst du ja kaum meinen. Zumal die den Mindestlohn ja auch angehoben hat...

Und die Frage ist natürlich, ob es den Mindestlohn gegeben hätte ohne den Mauerfall. Im Westen gibt /gab es wohl nicht solche Probleme im Niedriglohnsektor. Kann also sein, dass es ohne den Mauerfall nie den Mindestlohn gegeben hätte.

Also welche Regierung möchtest du jetzt anprangern? Die von der CDU und der FDP? Oder die danach mit Schröder und den Grünen? Oder die von Merkel und Co.?

Es musste Mindestlohn kommen. Mein Chef hatte damals 4,35 Euro Stundenlohn bezahlt.

1801558 (bundestag.de)

das kann im Gesetzentwurf nachlesen

Zitat:

Ziel ist es, die Tarifautonomie zu stärken und angemessene Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen.
Die Ordnung des Arbeitslebens durch Tarifverträge ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Die Arbeitswelt hat sich in einer modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft zunehmend fragmentiert. Dies hat den Tarifvertragsparteien die ihnen durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes überantwortete Ordnung des Arbeitslebens strukturell erschwert. Das Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung ermöglicht eine Abstützung der tariflichen Ordnung. Der Nutzung dieses Instruments steht in Zeiten sinkender Tarifbindung das Erfordernis des starren 50-Prozent-Quorums zunehmend entgegen. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bietet eine Möglichkeit zur Geltungserstreckung von Tarifverträgen durch Rechtsverordnung. Diese Möglichkeit ist bislang auf einige wenige abschließend aufgezählte Branchen begrenzt. Künftig soll diese Erstreckung zugunsten inländischer und ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleichermaßen in allen Branchen möglich sein. Die Arbeit aller Menschen ist wertzuschätzen. In Deutschland hat die Beschäftigung zu niedrigen Löhnen in den vergangenen Jahren zugenommen.
Insbesondere im Bereich einfacher Tätigkeiten sind die Tarifvertragsparteien oftmals nicht mehr selbst in der Lage, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen zu schützen

frodobeutlin100  07.06.2024, 15:36

es würde allerdings auch helfen, wenn Arbeitnehmer erkennen würden, dass eine Gewerkschaftsmitgliedschaft immer sinnvoll ist ....

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