Ist der Arbeitgeber verpflichtet mir die Teilzeitbeschäftigung zu gewähren?

3 Antworten

Von Experte GS2000 bestätigt

Wenn Du einen Arbeitsvertrag hast, in dem die Teilzeitarbeit festgelegt ist, kann der AG diesen nicht einseitig ändern.

Wenn Du nicht in Vollzeit arbeiten möchtest, der AG das aber unbedingt möchte, kann er Dir eine Änderungskündigung geben.

Da hast Du drei Möglichkeiten:

  1. Du nimmst an und arbeitest Vollzeit
  2. Du lehnst ab und aus der Änderungskündigung wird eine Beendigungskündigun
  3. Du nimmst unter Vorbehalt an.

Bei 1. hast Du einen Vollzeitvertrag

Bei 2. und 3. musst Du innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Dort wird geprüft, ob die Änderungskündigung rechtens ist oder nicht.

Ist sie nicht rechtens, hast Du bei 2. und 3. Deinen Job in Teilzeit. Ist sie rechtens, hast Du bei 2. keinen Job mehr, bei 3. einen Vollzeitjob.

Ich bezweifle stark, dass Amazon solche "dringende Belange" anführen kann dass es unbedingt notwendig ist, dass Du in Vollzeit arbeitest.

Bei Änderungskündigungen gibt es übrigens auch Fristen. Die sind so lange wie bei "normalen" Kündigungen. Von "Jetzt auf Gleich" geht also auch da nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zwingen Nein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Zwingen können sie Dich nicht, aber es Dir nahelegen.


Sam230 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 22:45

Wie

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suumcuique5786  05.07.2024, 00:44
@Sam230

naja sie könnten dir mehr oder minder direkt sagen, dass sie dich auch einfach rauswerfen können

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