Ist das Zeichnen von Augen, Nase, Mund und Ohr haram?

3 Antworten

Assalamualeykum wa rahmatullah

ja es ist haram, außer zb man zeichnet einzelne Körperteile in einem Medizinstudium um davon zu lernen, wAllahualem

„Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: ,‚Die am strengsten bestraften Leute am Tag der Auferstehung werden die Bildschöpfer/Bildmacher (Al-Musawwiruun) sein.‘‘ (Sahih Al Bukhari, Sahih Muslim)

Muslim berichtet in der Autorität von Saa‘id Ibn Abu-l-Hasan, der sagte: „Ein Mann kam zu Ibn Abbaas (radiAllahu anhu) und sagte: ‚Ich bin eine Person, die diese Bilder (Suwar) macht; gib mir ein religiöses Urteil (Fatwa) über diese. Er (Ibn Abbaas) sagte ihm: Komm nah zu mir. Der Mann kam dann näher zu ihm. Dann sagte er (Ibn Abbaas) wieder: Komm näher zu mir. Also kam er näher zu ihm, bis er (Ibn Abbaas) seine Hand auf den Kopf des Mannes legte und sagte: Ich werde dir berichten, was ich von Allahs Gesandten (sallAllahu alaihi wa sallam) hörte. Ich hörte Ihn (sallAllahu alaihi wa sallam) sagen: Jeder Bildschöpfer {مُصَوِّر} wird im Feuer der Hölle sein. Eine Seele wird für jedes Bild erschaffen, welches er gemacht hat, und es (die Seele) wird ihn im Höllenfeuer bestrafen. Ibn Abbaas (radiAllahu anhu) sagte: Wenn du es tun musst (solche Bilder herstellen), dann mache Bilder von Bäumen und leblosen Dingen.‘“ 


CarlosMerida  01.06.2024, 10:26

Welch ein absurder Schwachsinn! - Und dann behaupten Moslems, dass "die Medien" den Islam schlecht mache - dabei tun sie es selbst!

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NEIN - Unsinn: Der Koran verbietet es nicht.

Und die Begründung dafür, warum es haram sein sollte ist sowas von strunzdumm, und absurd, dass es den Teufel graust.

Das Bilderverbot ist ohnehin nicht unumstritten. Pflanzen oder Gebäude darf man definitiv zeichnen, aber beseelte Wesen?:

Da weder der Koran noch die Hadith-Literatur eindeutige Belege für ein Bilderverbot im Islam liefern, war die islamische Jurisprudenz (fiqh) gefordert, rechtsverbindliche Regelungen in dieser Frage zu treffen. Die islamischen Rechtsgelehrten vertreten über die bildliche Darstellung von Mensch und Tier drei, zum Teil kontroverse Ansichten:
Darstellungen sind nicht verboten, haram, soweit sie nicht als Gegenstände der religiösen Verehrung – neben dem einzigen Gott – dienen. Die Darstellung Gottes ist selbstverständlich tabu, die Beschreibung seiner Attribute und seines Wesens in theologischen Schriften ist nicht Gegenstand der Jurisprudenz.
Darstellung von Gegenständen, die „Schatten werfen“, also Skulpturen, ist verboten, Zeichnungen von denselben auf Papier, Wänden, in Textilien, sind nicht verboten, aber verwerflich (makrūh). Sind Personen oder Tiere ohne Kopf, oder in anderer Hinsicht nicht vollständig dargestellt, aber werfen Schatten, so sind sie erlaubt. Das im Orient und in Nordafrika verbreitete Schattentheater ist somit islamrechtlich legalisiert, da die Figuren durchlöchert sind und somit keine „Seele“ (ruh) haben können.
die Darstellung von Lebewesen, Mensch und Tier, ist in jeder Hinsicht verboten.
Alle drei Richtungen können aus der Hadith-Literatur entsprechende, auf Mohammed zurückgeführte Aussagen als Argumentationsgrundlage für ihre Lehre anführen.[34]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bilderverbot_im_Islam#Die_islamische_Jurisprudenz

Skulpturen sind haram:

Die Herstellung und der Besitz von Statuen sind haram. Den Beweis hierfür liefern die beiden folgenden Hadithe:
"Zu den Leuten, die am Jüngsten Tag am heftigsten bestraft werden, gehören jene, die Statuen herstellen."
Der Engel Gabriel (a.s.) sagte zum Gesandten (s.a.w.s.):
"Wahrlich, wir (die Engel) treten nicht in Häuser ein, in denen sich ein Hund oder eine Abbildung (80) befindet."
(80) Hiermit sind keine Bilder sondern Statuen gemeint.
Statuen wurden hauptsächlich deshalb verboten, um den monotheistischen Glauben zu erhalten und die Erinnerung an die Zeit der Götzenanbetung auszulöschen.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, S. 45