Ist das wirklich erlaubt wenn man draußen einfach nur so zb. "Arsch1och" ruft, also wenn man damit überhaupt niemanden meint!?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

Ja 71%
Nein 29%

6 Antworten

Nein

Kann man als Erregung öffentlichen Ärgernisses bzw. als Beleidung werten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

PolNRW93  11.05.2024, 18:27

Eine Erregung öffentlichen Ärgernisses meint immer eine sexuelle Handlung und eine Beleidigung kann nur eine Beleidigung sein, wenn ich zum Einen jemanden konkret anspreche und die Person sich zum Anderen auch beleidigt fühlt. Beides hier nicht der Fall.

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Ob das erlaubt ist, ist eine Sache! Verbieten kann es dir grundsätzlich niemand, du bist ein freier Mensch!

Du musst lediglich mit den Konsequenzen leben wenn das jemand zufällig im vorbeigehen hört und sich fälschlicherweise angesprochen fühlt.

Wenn die falsche Person sich dadurch angesprochen fühlt, könntest du schlimmstenfalls für diese Bemerkung ordentlich vermöbelt werden, oder gar eine Anzeige kassieren!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Befasse mich viel mit dem Thema Recht.
Ja

Ist es, solange du keinen direkt meinst. Aber Beleidigung fängt dummerweise da an, wo sich jemand beleidigt fühlt.
Aber: Wenn das einfache Ausrufen eines beleidigenden Ausdrucks für sich schon verboten wäre würde jeder Tourette-Patient im Knast landen.

Ja

Allerdings könnte das zu Missverständnissen führen, wenn doch jemand anwesend sein sollte.

Ja

Haken an der Geschichte: Wenn es jemand unbeabsichtigt hört und sich unberechtigweise angesprochen fühlt, kann es zu fatalen Mißverständnissen führen. Ist mir mit einem Schwarzafrikaner passiert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Jessi4u 
Fragesteller
 10.05.2024, 22:17

oh la la ;)

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LeBonyt  10.05.2024, 22:19
@Jessi4u

Ja dumm gelaufen. Der Afrikaner war so empört, das er mir was auf das Maul geben wollte.

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