Strompreise stimmen nicht mit dem Vertrag überein?
Ich habe zum 01.10. den Stromanbieter gewechselt.
Der Vertrag wurde für einen Zweitarifzähler (HT/NT) abgeschlossen.
Im Hochtarif wurden vertraglich 0,33€ und im Niedertarif 0,21€ vereinbart. Alles mit 24 Monaten Nettopreisgarantie.
In meinem Kundenportal unter meinem Tarif wird mir allerdings nur der HT-Preis von 0,33€ angezeigt. Ich habe dort angerufen und mir wurde gesagt, ich hätte wohl nur einen Einheitspreis, da sich das eh nicht mehr viel gibt.
Darüber wurde ich aber weder schriftlich noch telefonisch nach Abschluss des Vertrags in irgendeiner Weise informiert. In meinem Kundenportal finde ich auch nichts über eine Preisanpassung. Hier ist nach wie vor lediglich der von mir abgeschlossene Vertrag mit den o.g. Preisen hinterlegt.
Was zählt denn nun? Da man bei einer Preiserhöhung, die hier ja der Fall wäre, ein Sonderkündigungsrecht hätte, ist doch relevant, was im Vertrag steht oder nicht?
Sollte ich mit diesem Fall zur Verbraucherzentrale oder direkt einen Anwalt konsultieren? Das ist doch Vertragsbruch.
2 Antworten
Hast du ein Produktblatt bekommen wo der Preis für HT und NT steht? Der Preis darauf zählt, wenn es keine Preisanpassung gab. Eine Änderung muss schriftlich per Post oder Mail erfolgen.
Kannst du dir alles zukommen lassen, wenn es diese gab.
Ich staune aber, dass du bei Haushaltsstrom noch einen Tarif für einen Zweitarifzähler bekommen hast. Für gewöhnlich gibt es die bei den überregionalen Anbietern nicht mehr.
Ja, ich habe die Preise einmal als „Angebot“ per Mail erhalten und nach meiner Zustimmung dieselben Preise nochmals vertraglich.
Ach ja, es handelt sich natürlich nicht um reinen Haushaltsstrom. Wir haben eine Fußbodenheizung, daher HT/NT :)
Hatte jetzt auch nochmal angerufen. Da hieß es nun, man hätte lediglich einen Preis in meinen Daten hinterlegt und das müsste korrigiert werden. Nachträgliche Preisanpassungen gab es also tatsächlich nicht. Hoffe nur, dass das bald erledigt wird 😅
Wenn der Anbieter die Preise erhöht was viele aktuell getan haben dann besteht die Möglichkeit des Sonderkündigungsrechts.
Es gibt tatsächlich nicht viele Stromanbieter die ein fairen Zweizählertarif anbieten.
Der weg zum Anwalt kann man machen wird aber den Zeitlichen aufwand nicht entschädigen und wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht lohnt es sich rein finanziell nicht.
Ich kann nicht beurteilen um welchen Anbieter es geht aber billig ist nicht immer gleich gut, auch nochmal das kleingedruckte lesen ob da was von Strompreisbremse steht die zum 1.1. weggefallen ist.
Ich sage meinen Kunden immer lieber 1 Cent mehr Zahlen dafür aber ein ordentlichen Anbieter und persönlichen Ansprechpartner der sich jeden Tag damit auseinandersetzt.
Es ist noch nicht mal ein „Billiganbieter“, das ist eigentlich das traurige daran.
Ich habe laut Vertrag bis zum Ende der Nettopreisgarantie (dies wäre am 01.10.26) diese Preise, laut AGB darf der Preis angepasst werden, wenn sich die Steuern oder Abgaben erhöhen oder eine neue Steuer oder Abgabe eingeführt wird.
In den AGBs steht auch noch, dass bei einer Preisänderung ich 1 Monat vorher informiert werden muss (was ja nicht passiert ist).
Ich sehe mich daher definitiv im Recht und da ich beruflich auch mit Verträgen zu tun habe, denke ich schon, dass ich ein klein wenig Leseverständnis besitze :-D
Ich rufe, wie gesagt, nochmal da an und wende mich dann notfalls an die Verbraucherzentrale.
Genau das ist ja mein Problem, ich habe offiziell nichts über eine Preiserhöhung bekommen, zumal es für mich fraglich ist, wenn ich doch eine Nettopreisgarantie habe. Wenn die Steuern und Abgaben steigen greift diese nicht, klar, aber 0,12€ mehr im NT, was soll da alles teurer geworden sein?
Der Vertrag läuft leider komplett über dieses Kundenportal und da müssten bei Preiserhöhungen die Unterlagen ja vorliegen und genau das ist nicht der Fall.
Ich kann natürlich nochmal anrufen und darum bitten, dass sie den Vertrag prüfen sollen… Ansonsten sollen sie mir die Erhöhung schriftlich zusenden, damit ich kündigen kann.