Ist das schon ein bindender Vertrag?
Da wir umziehen und unseren gemieteten Garten in den ursprünglichen Zustand zurückbringen müssen (erheblicher Wildwuchs durch den extremen Sommer und Zeitmangel wegen Zwillingen die 5 Monate alt sind) habe ich als Geschenk für meinen Mann einen Gärtner gesucht, damit wir unsere Kräfte und Zeit in den Umzug und andere Tätigkeiten stecken können.
Jetzt hatten sich vor zwei Wochen zwei Gärtner den Garten angeschaut. Der eine hat abgelehnt, der andere meinte er könne es machen. Gibt aber keinen festen Termin, nur eine Schätzung der Kosten. Er würde sich nochmal melden.
Mein Vater sollte nur die Bodenplatten mit einem Hochdruckreiniger von Unkraut befreien, hat nun aber in Eigenregie an einem Tag an dem wir nicht da waren, alles geschnitten.
Wenn ich jetzt Absage oder die Arbeiten nur auf einen professionellen Schnitt der Hecke reduziere, begehe ich dann einen Vertragsbruch? Ausgemacht ist nur mündlich, dass sie es machen könnten und sich melden.
4 Antworten
Da es keinen Vertrag gibt, gibt es auch keinen Vertragsbruch.
Kann ja auch sein, die melden sich gar nicht mehr, dann haben die genauso wenig den (nicht vorhandenen) Vertrag gebrochen wie Du, wenn Du absagst, Dich nicht mehr meldest oder die Aufgaben änderst.
Solange nichts unterschrieben ist, würde ich sagen, dass es kein Vertrag war.
Die Aussage ist nicht korrekt. Die meisten Verträge unterliegen keiner speziellen Form.
Schriftlich festgehalten werden nur Abweichungen von gesetzlichen Bestimmungen oder aus Gründen der Beweisbarkeit.
begehe ich dann einen Vertragsbruch?
Sehe ich nicht.
Wenn er sagt er melde sich, klingt das ganz stark danach, dass eben keine übereinstimmende Willenserklärung zwischen euch vorliegt. Darüber hinaus konnte er ja auch keinen Termin nennen, der ebenfalls ein vertragsrelevantes Detail wäre.
Tendenz hier also klar kein Vertrag.