Ist das rechtlich? Was kann ich gegen die Firma tun?

3 Antworten

Eine Übernahme sollte nach nach 18 Monaten beim Betrieb erfolgen

Equal Pay gibt es nach 9 Monaten

Da das die Entleihbetriebe meist vermeiden, wird man kurz vor Ende dieser Zeit abgemeldet und muß 3 Monate woanders hin. Entweder nach 9 oder 18 Monaten

[ Zitat:

Wenn der Entleihbetrieb den Zeitarbeiter fest übernehmen möchte, hat er die Möglichkeit ihm einen Vertrag anzubieten. ... Der Zeitarbeiter darf also nach den 18 Monaten noch für bis zu zwei Jahre sachgrundlos befristet angestellt werden

Wenn keine Probezeit mehr besteht, gibt es eine Lohnfortzahlung auch bei Nichteinsatz. Das ist das Unternehmer-Risiko der Leihfa. nach § 615 BGB

https://www.frag-einen-anwalt.de/Lohnfortzahlung-bei-Nichtarbeit--f297248.html

Wenn du einen Vertrag bis zum 15. unterschrieben hast, brauchst du am 16 nicht zu arbeiten. Einseitig kann der Vertrag nicht geändert werden.

Bei Leihfirmen ist es so, das du nur maximal drei Monate beim gleichen Unternehmen bleiben darfst, da diese dich sonst übernehmen müssen. Deswegen heißt das " Leiharbeiter", also begrenzt.

Es kann dir auch passiere, dass deine Leiharbeitsfirma für drei Monate keine Beschäftigung für dich hat und du dann zu Hause sitzt.