ist das ghusl gültig wenn man den körper benässt und dann erst die absicht fasst?
Assalamu Alaykum, ich wollte fragen ob das Ghusl gültig ist wenn man den kompletten körper benässt dann die absicht fasst und mund nase ausspült.
2 Antworten
Nein, das Ghusl ist so nicht gültig, wenn du erst nach dem vollständigen Benetzen des Körpers die Absicht fasst.
Warum?
Im Islam ist die Absicht ein grundlegender Bestandteil jeder gottesdienstlichen Handlung – auch beim Ghusl.
Der Prophet s.a.s. sagte:
„Gewiss, die Taten sind nur entsprechend den Absichten.“
(Sahih al-Bukhari, Hadith Nr. 1)
Das bedeutet: Die Niyya muss im Herzen vorhanden sein, bevor die rituelle Handlung beginnt.
Richtige Reihenfolge für gültiges Ghusl:
1. Absicht fassen
2. Dann Mund und Nase ausspülen
3. Dann den ganzen Körper gründlich benetzen, inkl. Haare, Achseln, zwischen den Fingern, unter der Hautfalte usw.....
Wenn du den ganzen Körper bereits gewaschen hast, aber erst danach die Absicht gefasst hast, dann musst du das Ghusl wiederholen, diesmal mit richtiger Reihenfolge.
Eine Absicht spricht man im Übrigen nicht aus. Wenn du zum Beispiel in einem Sessel sitzt, und du stehst davon auf, um ins Bad zu gehen, um Ghusl zu nehmen, dann hast du die Absicht bereits gefasst.
Aber du kannst natürlich nicht erst duschen und dann am Schluss fällt dir ein: 'oh, das kann ja gleich mein Ghusl sein'. So geht es nicht.
Man muss immer vorher den Absicht haben
Warum fragst du dann die Frage wenn dein Iman dir eine Fatwa gegeben hat ?
der imam in meiner moschee meinte, dass das okey wäre.