Ghusl (Ahlul Bayt)?

2 Antworten

Wa alaikum salam wa rahmatullah

Nein du musst es nicht laut aussprechen

Die Gelehrten, die davon ausgehen, dass das Aussprechen der Niyya zulässig ist, haben dies jedenfalls nicht zu einer Bedingung gemacht. In „Ar-Raud“ heißt es: „Der Ort der Niyya ist das Herz. Diese auszusprechen ist keine Bedingung

Meines Wissens muss die Niyya nicht mündlich geäußert werden, jedoch spricht man die Basmala. Siehe auch:

Die zuvor gefasste Niyya, ein ganz bestimmtes Gebet verrichten zu wollen, ist die sechste Voraussetzung für dessen Gültigkeit.
Diese Absicht muss nicht mündlich geäußert werden, aber der Betende muss sich vor dem Gebet genau bewusst machen, welches Gebet er verrichten will, ob er z.B. beim Nachmittagsgebet zuerst ein Nafila-Gebet verrichten oder gleich mit dem Fard-Gebet beginnen will.

Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, S. 58