Ist das Wudu gültig, wenn die Nase verstopft ist und man mit einem Finger das Innere benässt?

1 Antwort

Zumindestens nach der Hanafitischen Rechtsschule ist das waschen der Nase keine Pflicht für den Wudu lediglich für den Ghusl (ich meine, es wäre in den anderen Rechtsschulen genauso, aber gerade nicht sicher).

Aber auch für den Ghusl wäre es ausreichend, wenn du einfach soweit es geht Wasser in die Nase ziehst. In der Regel liegt die Verstopfung ja tiefer in der Nase und nicht in dem zu waschenden Bereich.