Ist das Betrug?
Hey unszwar wenn ich bei Ebay kleinanzeigen einen Amazon Gutschein reinstellen würde und in die Beschreibung nirgendswo reinpacken würde dass er noch funktioniert Ist das Dan Betrug wenn ich dem Käufer einen ungültigen code sende weil ich hab Ja Nirgendswo gesagt dass der Code noch gültig ist.
6 Antworten
Natürlich. Das der Gutscheincode nicht mehr verwendet werden kann, muss natürlich angegeben werden. Wenn du das machst, ist es eine Arglistige Täuschung, und er kann dir bis zu 3 Jahre, nachdem er das festgestellt hat, vom Kaufvertrag zurücktreten und eventuell sogar Schadenersatzansprüche geltend machen
Natüglich ist es Betrug.
Wenn du einen Fernseher verkaufst und nicht reinschreibst "defekt", darf der Verkäufer auch davon ausgehen, dass er funktioniert.
Lass es.
Strafgesetzbuch (StGB), § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Vorsätzlicher Betrug ist strafbar und kein Kavaliersdelikt.
Nee, nicht unbedingt... Beispiel, man steigt ins Taxi, am Ende der Fahrt merkt man, dass man kein Geld dabei hat und rennt einfach davon, dann war es im Prinzip kein Vorsatz, dann erfolgte es im Affekt.
Weglaufen ist Erschleichen einer Leistung und das ist ein Betrugsdelikt, genau wie Zechprellerei.
Von Weglaufen hast Du nichts gesagt. Und selbst dann: Wenn Du nicht von Anfang an vorgehabt hast, nicht zu bezahlen, ist das kein Betrug. Tut mir Leid für Dich, aber die Gesetzeslage gibt einfach nicht mehr her. ;-)
und rennt einfach davon
davon rennen und weglaufen ist für mich das selbe.
Außerdem, Der Betrug setzt im Allgemeinen ein vorsätzliches Handeln voraus. Im Allgemeinen heißt, es gibt auch Ausnahmen, sonst hätte man sich diese Textpassage sparen können... Frage mich nur, warum wir und hier an dem einen Wort hochziehen, Betrug bleibt nun mal Betrug.
Betrug bleibt nun mal Betrug.
Richtig. Und der ist immer vorsätzlich!!!! Ausnahmsweise und nur für Dich mit mehreren Ausrufezeichen.
und rennt einfach davon
Wo hab ich das denn geschrieben?
Oh man!!!
Von Weglaufen hast Du nichts gesagt.
hab ich aber gesagt:
und rennt einfach davon
Außerdem, abgesehen von meinem Beispiel,
unbewusster oder nicht absichtlich begangener Betrug wird milde geahndet (Zitat: Augsburger Allgemeine)
Wo bleibt dort der Vorsatz?
Oh frau!!!
Ich vermute zwar, dass es zwecklos ist, aber ich versuche es nochmal. Dabei lassen wir das mit dem Weglaufen mal weg, das macht es sonst zu kompliziert.
Wenn Du wenigstens mal bei WIki geschaut hättest ... Das ist zwar nicht immer die absolut tolle Wissensquelle, aber hier wird es ganz gut erklärt:
Eine Strafbarkeit wegen Betrugs setzt voraus, dass der Täter einen Anderen über eine Tatsache täuscht.
Das geht nur mal nur vorsätzlich. Wenn ich nicht weiß, dass ich kein Geld in der Tasche habe, kann ich auch niemanden täuschen.
Auch der § 263 BGB ist da sehr eindeutig:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen ...
So was geht nicht unbewusst oder nicht absichtlich. Deshalb ist es Humbug, was die Augsburger Allgemeine da schreibt.
Wenn Du schon mit Wikipedia prahlst, dann solltest Du Dir vielleicht auch die Mühe geben den Artikel komplett zu lesen und nicht nur die ersten 3 Zeilen. Mehr sage ich nun nicht mehr zu dem Thema. Rein vorsorglich verweise ich auf Abschnitt 22 StGB, der kennt nämlich mehr als nur einen Paragraphen.
Ich habe nicht damit geprahlt. Ich hatte gedacht, wenn Du es es mit den Gesetzestexten schon nicht so hast (das mit dem § ist hier gar nicht relevant), dann könntest Du vielleicht über Wiki erhellt werden. Aber auch das anscheinend nicht.
Mehr sage ich nun nicht mehr zu dem Thema.
Besser wird es sein.
Schönen Tag noch
Ich sag nur noch eins, Du hast mit der Pararaphenreiterei angefangen und noch nicht mal gemerkt, dass Du das falsche Gesetzbuch genannt hast.
Manche Fragen machen einen sprachlos. Natürlich ist das Betrug. Ein Gutschein, der nicht mehr gültig ist (in dem Fall ist es ja nur ein Code) ist kein Gutschein. Also Betrug.
Und es geht weiter:
Betrug ist immer vorsätzlich.