Ist bei meinem Aufhebungsvertrag die Resturlaubausbezahlung (§ Urlaub) durch die Erledigungsklausel (unten aufgeführt) ungültig?
§ 9 Erledigungsklausel Die Vertragsparteien sind einig, dass mit diesem Vertrag alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Ausbildungsverhältnis und seiner Beendigung erledigt sind. Damit sind alle Ansprüche, gleichgültig ob bekannt oder unbekannt und aus welchen Rechtsgründen, abgegolten.
Zu dem wurden "Rechtschreibfehler" bei meiner Postanschrift eingebaut und im folgendem § auch.
§ 3 Urlaub Der Urlaubsanspruch auf 20 Tage besteht. Davon wurden 16 Tage aufgebraucht. Der Resturlaub von 4 Tagen wird vom Steuerbrater des Arbeitgebers gesondert Abgerechnet.
Ich kann meine Urlaubstage nicht aufbrauchen, weil ich Krank bin. Bitte nur hilfreiche Tipps von Leuten die sich auskennen und nicht nur denken...ihr wisst schon. Zudem brauche ich nicht belehrt werden, dass ich nach Krankheit eine Arbeitslosengeldsperre bekomme, wenn ich keine neue Beschäftigung habe.
2 Antworten
Ohne die Verträge genau zu kennen ist dies natürlich immer schwer zu beurteilen.
Grundsätzlich schließt eine Erkrankung aus, dass Urlaub genommen wird. Allerdings heißt es in dem entsprechenden Passus, dass 16 Tage genommen wurden. Auf den 1. Blick scheint es so, dass diese 16 Tage also genommen wurden, bevor der Vertrag unterzeichnet wurde. Bleibt das erst einmal die Frage, ob diese Aussage denn wirklich stimmt?
Insgesamt kann eine Erledigungsklausel sehr viel ausschließen. In der Regel kann eine Erledigungsklausel auch den vertraglichen Mehrurlaub erfassen. Allerdings erfasst die erledigungsklausel naturgemäß nur regelungsgegenstände, die von der vereinbarung nicht erfasst wurden. Der Urlaub wurde hier jedenfalls angesprochen.
Letztendlich dürfte die Antwort davon abhängen, in welcher Relation die 16 Tage genommen "wurden" zum Zeitpunkt Erkrankung steht
Die 16 Tage stimmen und ich habe diese vor Erkrankung genommen.
Ich habe meinem Chef schon einmal in einem Schreiben per Post gebeten die Fehler in dem Vertrag auszubessern: 1. Meine Straße, 2. dass der Vertrag nicht auf Veranlassung von ihm endet, 3. Meinen Urlaubsanspruch auf weitere 4 Tage auszubezahlen.
1. hat er gar nicht erst ausgebessert. Bei 2. und 3. hat er wieder Fehler reingehauen. Beabsichtigt oder unabsichtlich wie auch immer...
Vor sechs Tagen habe ich ihm eine E-mail geschrieben, er solle doch die markierten Stellen im Vertrag überarbeiten. Es kam noch nichts zurück...
Ich überlege ob ich diese e-mail von mir noch per Post schicke, weil ich micht weiß ob diese Korrekturen notwendig sind.
Zudem hat mir eine Freundin (kürzlich Rechtsanwaltfachangestellte) gesagt, dass es bei der Erledigungsklausel heißen müsste:
"alle weiteren Ansprüche" und nicht "alle Ansprüche"
Mein Ausbildungsvertrag ist ein normaler von der Handwerkskammer. Hier die Aufhebungsverträge:


