Ist bei dem Traktorführerschein der Rollerführerschein (50 km/h)mit dabei?

4 Antworten

Siehe §6(3) FEV:

(3) Außerdem berechtigt  ...

die Fahrerlaubnis der Klasse T zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L.

Wenn Du "nur" Klasse L gemacht hast, dann darfst Du es  nicht.

Solltest du mit Traktorführerschein wirklich die Klasse T meinen, dann ja, dort ist er enthalten.

Solltest du hingegen den "kleineren" meinen, also L, dann nein, hier ist er nicht enthalten.

Nähere Infos siehe hier

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_l+t_neu.htm

(PS. im Normalfall sind es aber nur 45km/h)^^

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – alle Klassen bis auf D, ex LKW Fahrerin + Handgas in Ausbil.

ich glaube nicht, das muss separat gemacht werden für gewöhnlich...

Nein, ich glaube man darf sogar ganz ohne Führerschein Traktor fahren, tun ja welche auf dem Land.


HiddenBeauty  16.07.2015, 12:43

dürfen zwar nicht, machen tut es jeder

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