Islamische Ehe (Nikkah)?
Meine Frage zur Nikkah ist welche Vorraussetzungen muss man vor und nach der Nikkah erfüllen, da ich neulich ein Gespräch mit meiner Mutter hatte und sie sagte das man nach der Nikkah standesamtlich aufjedenfall dringend heiraten sollte und man unmittelbar nach der Nikkah zusammenziehen sollte, da die Nikkah sonst keinen Sinn machen würde.
Bitte um sinnvolle antworten mit korrekten quellen und Infos.
Danke im Vorraus
MfG
7 Antworten
Entscheidend ist die Nikkah.
Wichtigster Bestandteil der islamischen Eheschließung ist der Vertrag, der zwischen den beiden beteiligten Familien geschlossen wird. Die Braut handelt dabei in der Regel nicht selbstständig, sondern lässt sich durch ihren Vormund vertreten.
Die Eheschließung (aqd oder mithaq) kommt zustande, wenn vor zwei erwachsenen, in der Regel männlichen Zeugen, der Ehevertrag unterzeichnet wird und auch die Zeugen ihn unterschreiben. Die malikitische Rechtsschule fordert außerdem den Eintrag der Brautgabe in den Ehevertrag als Bedingung für seine Gültigkeit.
Die Braut kann, muss aber bei der Eheschließungszeremonie nicht anwesend sein, ihr rechtlicher Vertreter - in der Regel ihr Vater - wird dann den Ehevertrag für sie unterzeichnen (in Ägypten muss sie ab dem Alter von 21 Jahren selbst ihre Unterschrift leisten). (...)
Der Vormund einer Frau ist immer ein Mann; eine Frau kann für eine andere Frau und erst recht nicht für einen Mann eine Vormundschaft übernehmen.
Quelle: Frauen und die Scharia von Christine Schirrmacher und Ursula Spuler-Stegemann, S. 92
Der Mann ist dann für seine Frau zuständig, muss also Unterhalt bezahlen bzw. auch Wohnraum zur Verfügung stellen.
Eine islamische Trauuung allein ist in DE nicht rechtsgueltig. Siehe hierzue: Die Islamische Trauung: Bedingungen, Abläufe und welche Brauchtümer es bei einer islamischen Eheschließung gibt. (service-standesamt.de)
Wie ein Paar seine Wohnverhaeltnisse nach er Hochzeit gestaltet, obliegt dem Paar selbst, und wird weder per Gesetz, noch Religion geregelt.
Eine Eheschließung ist nicht gültig, wenn einer der beiden Ehepartner dazu gezwungen wurde.
Der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) sagte:
„Eine vorher verheiratete Frau soll nicht in die Ehe gegeben werden, ohne ihre Zustimmung, und eine Jungfrau soll nicht in die Ehe gegeben werden, ohne ihre Erlaubnis. (Sie fragten: "Oh Gesandter Allahs, wie erkennen wir ihre Zustimmung?" Er sagte: "Durch ihr Schweigen.)“ (Bukhari 4741, 5136, 9/240)
Eine Frau kann nur mit der Zustimmung ihres rechtmäßigen Waly verheiratet werden. Denn der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) sagte:
„Es gibt keine Heirat, außer mit (Zustimmung des) Waly.“(Abu Dawud 2085, 2/392; Al-Tirmidhi (1101); Ibn Maajah (1881) über Abu Muusa al-Asch’ari; Als Sahih klassifiziert von Al-Albaani in ‚Sahih At-Tirmidhi‘.)
Der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) sagte:
„Es gibt keinen Ehevertrag außer mit Waly und zwei Zeugen.“ (At-Tabaraani, Sahih Al-Jaami, Nr. 7558)
Demzufolge ist eine Heirat ohne zwei muslimische Zeugen nicht gültig.
Und nein, nach der Nikkah muss man nicht zusammen wegziehen. Das kann das Paar selbst entscheiden.
Du solltest vor der Nikkah standesamtlich heiraten. Denn ohne Standesamt ist nicht verheiratet, sondern "wilde Ehe".
Das ist aber im Islam nicht erlaubt.
Auch kirchliche Trauungen werden nach dem Standesamt geschlossen.
Und die Scheidung geht auch nur über das Standesamt. Nicht über das Handy.
Das hat schon manchmal Sinn, wenn beide Partner im Alter gut versorgt sind und z. B. die Witwen- oder Witwerrente nicht verlieren wollen.
Ich glaube man muss erst standesamtlich heiraten und dann Nikkah.Ja zusammen ziehen wäre schon sinnvoll.
In deutschland doch.Ich kenne welche die wollten islamisch aber die mussten erst standesamtlich
Hast Recht. In Deutschland musst du nicht standesamtlich heiraten. Du kannst auch dem Pastor oder Imam mitteilen: Geht auch ohne Standesamt. Wir leben zusammen und sind glücklich.
Ja, es gibt aber genau so gut welche, die es auch ohne standesamtliche Ehe gelten lassen also die islamische Ehe.
Früher durften die Kirchen nur trauen, wenn vorher die Ehe standesamtlich geschlossen wurde. Das ist aufgehoben und damit wohl auch für muslimische Eheschließungen.
Ohne standesamtliche Eheschließung gilt man aber nach dem Gesetz des Staates als nicht verheiratet.