Islamische/standesamtliche Ehe?
Hallo sehr geehrte Community,
Ich hätte Fragen, undzwar zur islamischen Ehe/Heirat/Nikkah.
Wird in Deutschland ein Paar, der NUR eine Islamische Ehe abgeschlossen hat, trotzdem als verheiratet (so ganz normal) angesehen?
Und bevor man eine Islamische Ehe in Deutschland (!) (mit Imam, Vormund, usw.) eingeht, muss man zuerst standesamtlich heiraten/Ehe abschließen? Also zuerst standesamtlich, dann islamisch, oder islamisch, dann standesamtlich? Damit es vor Gott angesehen wird, aber auch natürlich in Deutschland und überall.
Ich hoffe ihr wisst was ich meine.
Liebe Grüße 🥹🥹
6 Antworten
Nein. Eine islamische Eheschließung wird in Deutschland nicht anerkannt. Nur die standesamtliche Ehe wird staatlich anerkannt.
In welcher Reihenfolge es gemacht wird, ist eigentlich irrelevant. Aber es wär schon besser, wenn die islamische Ehe zuerst vollzogen wird.
Okay dankeschön. Ja, ich denke auch so, zuerst islamisch, alles garantiert und in Sicherheit, und zusätzlich nochmal standesamtlich, damit man einfach überall als 'verheiratet' angesehen wird :D
Die Imane sind angewiesen erst nach der standesamtlichen Ehe eine islamische Trauung zu vollziehen. Ob sie das immer machen ist fraglich, aber es dient auch der Sicherheit. Das Amt prüft ja die Papiere vorher, somit kommt keine Bigamie zustande, wobei das ja bei den Männern egal ist, die können ja mehre Frauen ehelichen, aber die "Ehefrau" würde es erfahren, wenn schon mal eine standesamtliche Ehe stattfand und nicht rechtlich geschieden wurde.
Natürlich nicht. Die Ehepartner beerben sich gegenseitig, zahlen nur einen Krankenkassenbeitrag und vor allen Dingen kann der andere bestimmen, wenn einer nicht mehr selbst bestimmen kann, z.B. wenn jemand im Koma liegt, oder pflegebedürftig ist, ob der Betreffende zuhause gepflegt wird oder in ein Heim muss und ähnliche Dinge. Natürlich besteht dann auch ein Rentenanspruch, wenn einer von beiden verstirbt. Das geht nur bei einer standesamtlichen Trauung.
Eine islamische Heirat wird in Deutschland nicht als Ehe anerkannt. Nur eine standesamtliche Ehe hat Gültigkeit.
Vielen Dank, wenn man es aber trotzdem religiös machen will, kann man nach standesamtlich auch islamisch Heiraten, ja ?
Nicht zu vergessen, daß etwa bei einem Unfall o.ä. man im Krankenhaus kein Auskunfts- bzw. Besuchsrecht hat....
Also zuerst Standesamt, dann Moschee.
So ist es übrigens zwischen Staat und allen (!) Religionsgemeinschaften vereinbart.
Ohne vorherige standesamtliche Trauung dürfte gar keine kirchliche Heirat erfolgen (gilt für alle anerkannten Religionen)....
Mittlerweile ist das möglich, muss aber eigens überprüft werden und "Dispens" erteilt werden. Ist aber rechtlich auch nicht anerkannt. Das sind meist alte Leute, Witwer oder Witwen, die durch eine standesamtliche Trauung ihre Witwer/Witwenrente verlieren würden, die heiraten dann nur kirchlich und sind offiziell weiterhin verwitwet.
Salam alaikum,
die Islamische Ehe wird in Deutschland nicht anerkannt.
Und nein, man kann auch nur die Islamische Eheschließung ohne Standesamt machen (früher war das gesetzlich nicht erlaubt, inzwischen schon).
Vor oder nachher macht im Hinblick der Gültigkeit keinen Unterschied, aber wenn man die Islamische Eheschließung vorher macht, kann man lockerer mit einander umgehen, da es ansonsten aus islamischer Sicht nicht erlaubt ist, dass die Personen sich bspw berühren oder alleine in einem Raum sind.
Standesamt ist eigentlich nur die Bürokratie dahinter, kann man dann einfach Zeitnah irgendwann zu zweit machen, die eigentliche Ehe ist die Islamische Ehe.
Ist es trotzdem islamisch nicht erlaubt, wenn man standesamtlich UND islamisch heiratet ?
Naja, wieso nicht? Zuerst islamiscje Heirat, Nikah, dann darf man ja mit dem Ehepartner alles machen. Und danach standesamtlich, wegen zusätzliche Papiere usw. Warum sollte es verboten sein ?
Lies doch mal nochmal. Du hast gefragt, ob es verboten ist und ich habe nein gesagt.
Es ist erlaubt.
Ach stimmt, doppelte verneinung, entschuldige dann bitte, kam vermutlich nicht mehr mit den ganzen Antworten mit ! :D
Dann hat es keinen Schaden, wenn man sozusagen die beiden Ehen eingeht, oder ?