Iranische und deutsche Staatsangehörigkeit?

7 Antworten

 Bin so informiert das das 18. Lebensjahr das Jahr der Entscheidung ist.

http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migration-Integration/Optionspflicht/optionspflicht_node.html

Dazu kann ich sagen: Ich bin der deutschen Sprache sehr gut mächtig und ich verstehe auch Amtsdeutsch recht gut, und dies ist das 1. Mal, daß ich völlig gescheitert bin. Der o.g. Text beschreibt die Neureglung der Optionspflicht von 2014, und ich verstehe unterm Strich kein Wort. Habs 3x gelesen und nicht kapiert, ich könnte den Text nicht erklären. Vielleicht kann es jemand anderes.


Iran lässt niemanden aus seiner Staatsbürgerschaft raus. Du hast dann beide. Musst du dann aber im Kvr angeben bzw Einwohnermelde weiss das schon. Mach dir da keinen Stress

Keine Ahnung.

Wenn du die nach dem Optionsmodell hast, musst du dich in der nächsten Zeit für eine entscheiden und die andere abgeben.

Warum also hast du die beiden?


Bitterkraut  03.08.2016, 18:51

Vielleicht kannst du ja übersetzen, was das BMI dazu meint. Ich versteh da nur Bahnhof. Die Optionspflicht wurde neu geregelt - aber wie?

atzef  03.08.2016, 19:08
@Bitterkraut

Der Link ist doch gut und verständlich! :-)

Und auch hilfreich.

Er beschreibt verschiedene Fallvarianten.

1. Variante. Hier nach dem 1.1.2000 geboren und Eltern, die zu dem Zeitpunkt hier schon seit 8 jahren mit Aufenthaltstitel gelebt haben. Die bekommen neben der Staatsangehörigkeit der Eltern automatisch die deutsche Staasangehörigkeit kraft geburtsortsprinzip.

2. Variante. Gleiche Elternvoraussetzungen wie unter 1. Aber geburt i Deutschland zwischen 1990 und 1999. Für diese Kinder konnten die Eltern in einer Übergangsphase die Einbürgerung beantragen.

Für beide Varianten galt bisher die Optionspflicht. D.h., man musste sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden und die andere bis zum 21. Lebensjahr abgeben.

Seit 2014 nun sind diese geburtsortdeutschen von der Pflicht zur Optionsausübunng befreit und dürfen beide Staatsangehörigkeiten behalten! :-)

Insofern war dr Link sehr hilfreich, da er meine Vermutung korrigiert hat. Der Fragesteller kann einfach beide behalten! :-)

Der rest deines Links behandelt dann noch Ausnahmen unnd Übergangsregelugen.

atzef  03.08.2016, 19:13
@atzef

@Baller

Wie hastdu denn die deutsche erworben?nach dem Geburtsortprinzip? Dann kannst du beide behalten.

Du musst dich für eine entscheiden


bahar1512  07.04.2022, 16:45

quatsch hab auch die iranische und deutsche