Kann ich eine Iranische Staatsbürgerschaft für mein Kind verhindern?
Hallo zusammen,
folgende Situation:
Mein Freund und ich kriegen unser erstes Kind. Sein Opa ist damals als dem Iran geflüchtet und da die iranische Staatsbürgerschaft vererbt wird, hat mein Freund die wohl auch. Das wussten wir aber bisher nicht. Erst als wir uns wegen Umzugs umgemeldet haben, stand das auf seiner Meldebescheinigung.
Er war noch nie in dem Land und hat auch sonst nichts damit zutun. Leider ist es so, dass die iranische Staatsbürgerschaft nicht gut angesehen wird und ich die für unser Kind nicht haben will.
Wir sind nicht verheiratet und warten demnach auch bis nach der Geburt um die Vaterschaft anzuerkennen, da wir das mit der zweiten Staatsbürgerschaft vorher klären wollen.
Ich selber habe die polnische Staatsbürgerschaft. Laut meiner Recherche darf man auch nur eine doppelte Staatsbürgerschaft haben. Können wir beim Amt sagen, dass es die polnische und deutsche sein soll? Oder tragen die automatisch die iranische als zweite ein weil es ja vererbt wird? 😩
Bei uns im Amt konnte uns bisher keiner wirklich weiterhelfen.
Danke schon Mal für Eure antworten!
Und eine kleine Bonus Frage:
Man wird auch automatisch iranische Staatsbürgerin wenn man einen Iraner heiratet. Da ich aber schon zwei Staatsangehörigkeiten habe, wäre eine dritte doch ausgeschlossen oder sehe ich es falsch?
6 Antworten
Das mit den staatbürgerschaften ist alles richtig, auch du wärst iranerin wenn du heiratest...allerdings nur auf iranischem Papier was keine Folgen für dich hat.sowas wird hier auch nicht eingetragen,nicht mal wenn du den Wunsch äußern würdest...mein Vater ist Italiener,ich habe dadurch auch automatisch die italienische Staatsbürgerschaft und könnte wenn ich wollte einen Ausweis haben..im deutschen Pass ist davon nichts erwähnt u beim Amt auch nicht hinterlegt, da gelte ich als deutscher
Würde beim Jugendamt nachfragen ,entweder wissen die gleich was Sache ist oder können dir ne Stelle sagen an die du dich wenden kannst .
Daraufhin würde ich definitiv das alleinige Sorgerecht beantragen und ihm nie und ich meine nie auch nicht mit 8 oder 10 Jahren oder wann auch immer ,das Kind mit in Urlaub mitgeben .
Sonst hast es die längste Zeit gesehen .
Du wärst nicht bzw bist nicht die erste der sowas passiert
Allerdings 😁 vor allem weil mein Freund nichts mit dem Land zutun hat. Er war nie dort und würde niemals hinreisen - er ist der deutscheste Deutsche den ich kenne.
Und unter keinen Umständen würde er mit unserem Kind abhauen 😂 also manche Menschen haben echt komische Vorstellungen.
Sollte nichts dagegen sprechen, gerade da ihr das so wollt
Laut meiner Recherche darf man auch nur eine doppelte Staatsbürgerschaft haben. Können wir beim Amt sagen, dass es die polnische und deutsche sein soll?
Nein, zumindest das deutsche Staatsangehoerigkeitsrecht kennt keine Begrenzung der Anzahl zulaessiger zusaetzlicher Staatsangehoerigkeiten. Es gibt auch keine Behoerde, die ueber auslaendische Staatsangehoerigkeiten entscheiden kann. Deutsche Behoerden koenne immer nur die deutsche Staatsangehoerigkeit betreffende Entscheidungen treffen, polnische nur die polnische und iranische nur die iranische betreffende.
Wenn du die polnische besitzt, wird euer Kind diese durch Geburt automatisch ebenfalls erwerben. Wenn der Vater die iranische besitzt, kommt auch die iranische ganz automatisch durch Geburt. Nur wo jetzt die deutsche herkommen soll, ist mir noch nicht ganz klar. Wenn aber mindestens ein auslaendisches Elternteil seit mindestens 5 Jahren legal in Deutschland lebt und im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechts ist, kommt bei einer Geburt in Deutschland automatisch auch die deutsche dazu. Dann wird das Kind also 3 Staatsangehoerigkeiten besitzen.
Solange ihr nicht verheiratet seid, wird das Kind vermutlich deine Staatsbürgerschaft automatisch bekommen.
Du bleibst Polin, sofern du keine andere Staatsbürgerschaft beantragst.
Ich kenne die Iranischen Gesetze nicht. Nicht ausgeschlossen, dass die bis auf dein Kind ausgeweitet werden kann. Doch sie können ja nicht hellsehen. Man wird das schon beantragen müssen. Ich könnte mir vorstellen, dass dein Zukünftiger leicht für dich und das Kind die iranische Staatsbürgerschaft beantragen könnte. Bei Urlaub in dem Land wäre ich sehr vorsichtig. Das Kind würde ich ihm nicht für einen Urlaub dort mitgeben.
Er war ja selber noch nie in dem Land und hat die trotzdem „weitergegeben bekommen“. Sein Vater hat nichts für ihn beantragt, die Staatsbürgerschaft wird einfach übertragen wenn man einen iranischen Staatsbürger als Vater hat. Er verabscheut das Land ja selber und würde die gerne loswerden aber das ist leider nicht so einfach weil der Iran es nicht erlaubt die Staatsbürgerschaft abzulegen. Er hat auch keinen iranischen Pass, es ist nur bei den deutschen Behörden eingetragen, dass er zwei Staatsbürgerschaften hat. Die ganze Situation ist so verzwickt..
wow, das ist aber mal ein dickes Vorurteil!