Kann ich eine Iranische Staatsbürgerschaft für mein Kind verhindern?

6 Antworten

Das mit den staatbürgerschaften ist alles richtig, auch du wärst iranerin wenn du heiratest...allerdings nur auf iranischem Papier was keine Folgen für dich hat.sowas wird hier auch nicht eingetragen,nicht mal wenn du den Wunsch äußern würdest...mein Vater ist Italiener,ich habe dadurch auch automatisch die italienische Staatsbürgerschaft und könnte wenn ich wollte einen Ausweis haben..im deutschen Pass ist davon nichts erwähnt u beim Amt auch nicht hinterlegt, da gelte ich als deutscher

Würde beim Jugendamt nachfragen ,entweder wissen die gleich was Sache ist oder können dir ne Stelle sagen an die du dich wenden kannst .

Daraufhin würde ich definitiv das alleinige Sorgerecht beantragen und ihm nie und ich meine nie auch nicht mit 8 oder 10 Jahren oder wann auch immer ,das Kind mit in Urlaub mitgeben .

Sonst hast es die längste Zeit gesehen .

Du wärst nicht bzw bist nicht die erste der sowas passiert

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin selber Mutter

Sanja2  02.08.2024, 10:01

wow, das ist aber mal ein dickes Vorurteil!

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gibtesschon663 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 10:10
@Sanja2

Allerdings 😁 vor allem weil mein Freund nichts mit dem Land zutun hat. Er war nie dort und würde niemals hinreisen - er ist der deutscheste Deutsche den ich kenne.
Und unter keinen Umständen würde er mit unserem Kind abhauen 😂 also manche Menschen haben echt komische Vorstellungen.

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Sollte nichts dagegen sprechen, gerade da ihr das so wollt

Laut meiner Recherche darf man auch nur eine doppelte Staatsbürgerschaft haben. Können wir beim Amt sagen, dass es die polnische und deutsche sein soll?

Nein, zumindest das deutsche Staatsangehoerigkeitsrecht kennt keine Begrenzung der Anzahl zulaessiger zusaetzlicher Staatsangehoerigkeiten. Es gibt auch keine Behoerde, die ueber auslaendische Staatsangehoerigkeiten entscheiden kann. Deutsche Behoerden koenne immer nur die deutsche Staatsangehoerigkeit betreffende Entscheidungen treffen, polnische nur die polnische und iranische nur die iranische betreffende.

Wenn du die polnische besitzt, wird euer Kind diese durch Geburt automatisch ebenfalls erwerben. Wenn der Vater die iranische besitzt, kommt auch die iranische ganz automatisch durch Geburt. Nur wo jetzt die deutsche herkommen soll, ist mir noch nicht ganz klar. Wenn aber mindestens ein auslaendisches Elternteil seit mindestens 5 Jahren legal in Deutschland lebt und im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechts ist, kommt bei einer Geburt in Deutschland automatisch auch die deutsche dazu. Dann wird das Kind also 3 Staatsangehoerigkeiten besitzen.

Solange ihr nicht verheiratet seid, wird das Kind vermutlich deine Staatsbürgerschaft automatisch bekommen.

Du bleibst Polin, sofern du keine andere Staatsbürgerschaft beantragst.

Ich kenne die Iranischen Gesetze nicht. Nicht ausgeschlossen, dass die bis auf dein Kind ausgeweitet werden kann. Doch sie können ja nicht hellsehen. Man wird das schon beantragen müssen. Ich könnte mir vorstellen, dass dein Zukünftiger leicht für dich und das Kind die iranische Staatsbürgerschaft beantragen könnte. Bei Urlaub in dem Land wäre ich sehr vorsichtig. Das Kind würde ich ihm nicht für einen Urlaub dort mitgeben.


gibtesschon663 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 08:36

Er war ja selber noch nie in dem Land und hat die trotzdem „weitergegeben bekommen“. Sein Vater hat nichts für ihn beantragt, die Staatsbürgerschaft wird einfach übertragen wenn man einen iranischen Staatsbürger als Vater hat. Er verabscheut das Land ja selber und würde die gerne loswerden aber das ist leider nicht so einfach weil der Iran es nicht erlaubt die Staatsbürgerschaft abzulegen. Er hat auch keinen iranischen Pass, es ist nur bei den deutschen Behörden eingetragen, dass er zwei Staatsbürgerschaften hat. Die ganze Situation ist so verzwickt..

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