IP logger legal?
Moin ist es eigentlich illegal wenn ich jemanden ein link schicke und er es öffnet und ich dann seine ip weiss kurz gesagt GRABIFY ist es legal und wenn es illegal ist welche strafen kann es geben?
7 Antworten
Hallo,
das wird derzeit noch unterschiedlich bewertet - ist jedoch nicht strafbar!
"Die Zulässigkeit von Webanalyse und Tracking ist unter der DSGVO weiterhin umstritten. Besonders die Frage, wann und ob eine Einwilligung für das Website-Tracking erforderlich ist, wird unter Datenschutzexperten kontrovers diskutiert."
Auszug aus
Webanalyse und Tracking: Welche Rechtsgrundlage hilft? (datenschutzkanzlei.de)
Grüße aus Leipzig
Das sollte legal sein.
Am ehesten wäre es das ausspähen von Daten, aber das wäre eine ziemlich freie Interpretation des gesetztes. Aber, wenn es strafbar ist wohl deshalb. Aber das müsste der Richter einen wirklich nicht mögen.
Müsste legal sein. Ob dass was du damit vorhast legal ist, ist eine andere Frage.
Und in wiefern ist das ein Verstoß?gegen was für eine Regelung verstößt er genau?
Ja und gegen welches gesetz verstößt das sammeln von personenbzeogenen daten???
Nur weil du eine waffe besitzt heißt das ja nicht dass du gegen das waffengesetz verstößt.
Das selbe ist es hier. Es sind personenbezogene daten, also kann man das datenschutzgesetz anwenden. Aber wie verstößt er gegen dieses?
DSGVO, solltest Du schonmal von gehört haben...
Nur weil du eine waffe besitzt heißt das ja nicht dass du gegen das waffengesetz verstößt
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__51.html
Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer entgegen § 2 Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1.1 oder 1.2.1.2, eine dort genannte Schusswaffe zum Verschießen von Patronenmunition nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
Es sind personenbezogene daten, also kann man das datenschutzgesetz anwenden. Aber wie verstößt er gegen dieses?
Dem Sammeln von Daten muss aktiv zugestimmt werden, das passiert hier nicht.
Zudem müssen die Daten besonders geschützt werden, wovon bei solch einer "Sammler-Seite" nicht auszugehen ist.
Auch muss jede Person jederzeit die Möglichkeit haben die Daten einzusehen und auch löschen zu lassen.
Wieder etwas, was hier nicht gegeben ist.
"entgegen § 2 Absatz 3" Bedeutet man muss sich nur an paragraph 2 halten.
Bei dem datenschutzgesetz ganz ähnlich
https://dejure.org/gesetze/DSGVO/2.html
"Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten [...]durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten"
Wenn er jetzt nicht im großen stil die IPs von leuten holt wäre das wohl eine persönliche tätigkeit.
Warum?
In dem artikel steht eben gerade dass in so einem fall alles was weiterhin im gesetz steht zu ignorieren ist.
Das steht in gesetzen meißtens am anfang wann es anwendung findet. Wenn es für denn fall keine anwendung findet, weißt du dass du nicht weiterlesen musst.
Autsch!...
Ich das DSGVO genannt habe.
Das Wort "Datenschutzgesetz" hast DU benutzt...
Schon echt peinlich...
Davon mal ab:
https://www.datenschutz.org/bdsg/
Das Bundesdatenschutzgesetz (oder kurz Datenschutzgesetz) gibt es sehrwohl, vielleicht einfach mal googeln, statt solchen Unsinn zu schreiben.
Ahh, die nachricht habe ich übersehen da zu zwei hintereinander gepostet hast.
Wie gesagt, die dsgvo ist dafür nicht anzuwenden, steht ganz am anfang. Hbae ich ja auch zitiert. Steht da halt so. Wenn du nichts gegenteiliges belgen kannst, habe ich wohl recht ^^.
Würde auch sagen "lies doch selber" wenn ich keine ahnung habe. Aber ich habe eine stelle zitiert die meinen standpunkt beweist, weil ich recht habe.
Bundesdatenschutzgesetz, ja. Aber einfach datenschutzgesetz sagt man dazu eigentlich nicht.
Bundesdatenschutzgesetz, ja. Aber einfach datenschutzgesetz sagt man dazu eigentlich nicht.
Du widersprichst Du selber, merkst Du das überhaupt?
Wie gesagt, Du warst derjenige der "Datenschutzgesetz" gesagt hat und trotzdem meinst Du das "sagt man dazu eigentlich nicht"..
Zumal auch da eine einfache Eingabe in der Suchmaschine Deiner Wahl ausreicht, um herauszufinden, dass es sehrwohl eine häufig genutzte Abkürzung ist.
Wie gesagt, die dsgvo ist dafür nicht anzuwenden, steht ganz am anfang. Hbae ich ja auch zitiert. Steht da halt so.
Woraufhin ich dich darauf hingewiesen habe doch bitte das ganze Gesetz zu lesen, da einzelne Stellen daraus absolut keine Aussagekraft haben.
Ich habe Dich darauf hingewiesen, dass Du das Gesetz falsch liest, wenn Du nur einen einzelnen Absatz heraussuchst.
Wenn Du zu faul, zu stur oder zu engstirnig bist diesen Hinweis anzunehmen, dann bist Du selber Schuld.
Ist schließlich nicht mein Job Dich zu überzeugen.
Du hast nach dem entsprechendem Gesetz gefragt, ich habs Dir genannt, sogar mit den Bereichen wogegen verstoßen wird.
Wenn Du es nicht glaubst, ist das Dein Problem, nicht meines.
Aber dann solltest Du vielleicht garnicht erst fragen und uns allen Deinen Ärger ersparen...
Um Dir Dein "Argument" zu Artikel 2 dann doch nochmal genauer zu erklären, da Du ja nicht zu Lesen gewillt bist:
Du missverstehst den zweiten Teil
"Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten [...]durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten"
Es handelt sich nicht um das "Datensammeln als Privatperson",
sondern um (wie das ja auch steht) das Ausüben privater/familärer Tätigkeiten.
Damit sind Tätigkeiten im privaten/familären Umfeld gemeint,
also etwa der Schriftverkehr mit Freunden/Bekannten oder das Aufschreiben von Geburtstagen.
Konkretes Beispiel wäre das Speichern von Chatverläufen zwischen Dir und einem Freund.
Das Sammeln personenbezogener Daten Fremder Leute fällt nicht darunter.
Genauer gesagt:
Lässt der FS seine Freunde/Familie die Seite aufrufen, um ihnen ihre IP Adresse mitzuteilen, ist alles in Ordnung.
Lässt er aber unkontrolliert alle möglichen Leute darauf zugreifen (dafür reicht es bereits die Website online zu stellen) und sammelt so deren IP Adressen,
dann ist es nicht mehr eine private oder familäre Tätigkeit und fällt nicht mehr unter diese Ausnahme.
Dazu:
https://www.dr-datenschutz.de/sachlicher-anwendungsbereich-die-dsgvo-gilt-wenn/
https://www.datenschutzexperte.de/gesetzestext-eu-dsgvo/artikel-2/
https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/Inhalt/FAQ/Datenschutzrechtbeachten.php
Er sagte "jemandem" daher bin ich davon ausgegangen dass er nur einen freund meint oder ähnliches. Das wäre dann eine private Tätigkeit.
Auch dann wäre das keine private Tätigkeit.
Der Grund liegt an der Natur der Sache.
Link = Webseite im Internet = (theoretisch für jeden aufrufbar) = öffentlich
"Privat" wäre es nur, wenn der Zugang beschränkt wäre, etwa durch die Eingabe von Zugangsdaten.
Da der FS aber beschrieben hat, dass die Adresse beim Aufrufen der Seite bekannt wird, gibt es keine solche Beschränkung.
Mit ist nicht bekannt, das es sowas gibt, aber wenn, dass wäre es illegal, wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz
Die IP etc rausfinden und Orten ist noch kein Problem. Erst wenn du diese angreifst, weiterleitet oder veröffentlichst kannst du Probleme bekommen.
Sobald er durch den Link die Fremde ID/IP sieht macht er sich wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz strafbar
Ich glaube das wäre Legal, aber nur mit Wissen deines Gegenübers. Wenn der nichts weis, könnte es sein das du Illegale Dinge tust.
Okay, es ist doch legal wenn der andere nichts weis, habe nochmal Recherchiert.
Und weitergeben darfst du solche Informationen auch nicht. Die Videos auf Youtube sind nämlich auch nur Legal, weil die "Pranker" die Adressen nicht öffentlich geben.
Da er durch den Link eine Fremde ID/IP sieht macht er sich wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz strafbar