IP Logger illegal habe angst?

3 Antworten

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Recht auf Anonymität? 

Ein Grundrecht auf Anonymität im Internet ist zwischen Juristen und diversen Interessengruppen höchst umstritten. Datenschutzbeauftragte sehen seine Grundlage in verschiedenen Artikeln des Grundgesetzes sowie in den einschlägigen Datenschutzvorschriften. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1983 mit dem Aufsehen erregenden Volkszählungsurteil das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bekräftigt. Danach kann jeder grundsätzlich selbst darüber entscheiden, ob und wie er personenbezogene Daten preisgibt. 

Seit 1997 regelt das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) für das Internet eindeutig, dass ‘Diensteanbieter dem Nutzer die Inanspruchnahme von Telediensten und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen haben, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist’. Daher besteht nach derzeitiger Rechtslage eindeutig keine Verpflichtung, sich bei der Reise durch das Netz gegenüber den Betreibern von Websites zu identifizieren. 

Geschieht dies, so hat es freiwillig zu erfolgen und der Nutzer ist über die Speicherung seiner Daten aufzuklären. Er bleibt Herr seiner Daten und kann mit ihnen nach eigenem Willen verfahren, insbesondere auch Auskunft über die von ihm gesammelten Informationen fordern. Viele Marketingmaßnahmen wie Preisausschreiben oder Rabattsysteme verfolgen aus diesem Grund vor allem den Zweck, ohne die lästigen Schranken des Datenschutzes personenbezogene Daten zu sammeln, um Profile bilden zu können. Hier erteilt der Nutzer nämlich - scheinbar nebenbei - in den Teilnahmebedingungen die Zustimmung zum Gebrauch seiner Daten. 

Anders verhält es sich dagegen in dem Rechtsverhältnis zwischen Kunden und Provider. Der Zugangs-Provider darf grundsätzlich die persönlichen Daten verlangen, die er benötigt, um den Internet-Zugang zu realisieren und abzurechnen. Dazu gehören vor allem allgemeine Kundendaten wie Anschrift und Kontoverbindung. Erfolgt die Abrechnung des Service über Zeiteinheiten, so darf der Provider auch die dafür notwendigen Daten speichern. Sämtliche sonstigen, für diesen Zweck nicht oder nicht mehr notwendigen Informationen müssen jedoch unmittelbar nach dem Ende der Nutzung gelöscht werden. Für Abrechnungsdaten gilt dabei die Maximalfrist von sechs Monaten. Umgekehrt dürfen aufgrund des allgemeinen datenschutzrechtlichen Grundsatzes der Datensparsamkeit aber keine Informationen über die Nutzung von Flatrates gespeichert werden, da diese für eine Abrechnung eben gerade nicht relevant sind. Gleiches gilt für Internet-By-Call-Verbindungen, die über die Telefonrechnung der Netzbetreiber abgerechnet werden. 

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onomant  26.10.2017, 15:17

Du hast vergessen die Quelle anzugeben. Und ob das von dir kopierte immer noch, nach all den Jahren, noch so gilt, ...

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Illegal ist es wenn du der Person schädigst wie z.b ddos oder Wohnort herausfinden und erpressen oder etwas davon veröffentlichst/weiterschickst aber wieso willst du das machen? Der klügere gibt nach.

-------------------------------------------------------------------------MFG Fynn

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

IPlogger sind keine kunst...

Und illegal wird es erst dann, wenn du damit illegales tust (Angriffe, etc.)